Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - AZ: 1 BvR 784/03

Wunderheiler benötigen keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

  • Recht
  • 01.01.2005

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2005

Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Umfang der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz in einem Fall des so genannten geistigen Heilens. Der Beschwerdeführer beantragte im Juni 2000 eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit, die er als geistiges Heilen beschreibt.

Leitsätze
1. Dass heilkundliche Tätigkeit grundsätzlich nicht erlaubnisfrei sein soll, hat im Hinblick auf das Schutzgut Gesundheit seinen Sinn. Es geht um eine präventive Kontrolle, die nicht nur die…

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