Leitsatz
Beim Betrieb eines Fachkrankenhauses, welches sich in einem Kurort, einem Erholungsort oder einer sonstigen Fremdenverkehrsgemeinde befindet, erwachsen dem Krankenhausträger regelmäßig aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb keine besonderen wirtschaftlichen Vorteile. Eine Beitragspflicht scheidet damit dem Grunde nach aus.
Aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin, eine GmbH & Co KG, betreibt in Baden- Württemberg mehrere Krankenhäuser und Pflegeheime. Auf der Gemarkung der Beklagten…