Frage einer Referentin eines Dachverbands der Wohlfahrtspflege
In Die Schwester/Der Pfleger 12/2016 und in PKR 4/16 schreiben Sie in Ihren Artikeln, dass die Betreiberpflichten für patienteneigene Produkte auf das Krankenhaus übergehen und deshalb hierzu im Vorfeld Vorkehrungen getroffen werden müssen. Nun steht aber in der Gesetzesbegründung zu § 3 Abs. 2 auf S. 31 in der Bundesrat-Drucksache 397/16 vom 04.08.16 folgendes:
„Sofern ein Patient ein ihm über den vorgenannten Weg überlassenes…