Arbeitsrecht
Arbeitsfähigkeit wiedererlangen zwischen Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit
Nach Ablauf von sechs Wochen hat ein Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zwar entsteht der Anspruch neu, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsfähigkeit wiederlangt hatte und nunmehr erneut erkrankt ist. Dies gilt aber nicht für eine Fortsetzungserkrankung. Den Nachweis, zwischen dem Beginn und dem Ende einer…