Arbeitsrecht
Unzulässige Abmahnung wegen Anzeige einer Gefährdungslage nach § 16 ArbSchG
Ein Arbeitgeber darf keine Abmahnung aussprechen darf, wenn der Arbeitnehmer mittels einer sogenannten Gefährdungsanzeige auf einen Personalmangel aufmerksam macht. Bei der Anzeige einer Gefährdungslage durch einen Arbeitnehmer gilt grundsätzlich ein subjektiver Maßstab.1
Aus dem Sachverhalt:
Die 1962 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit dem 1. April 1992 bei der Beklagten bzw.…