Schaden-Nutzen-Abwägung und „Futility“
Die Frage nach dem patientenrelevanten Nutzen zur Erreichbarkeit eines wirksamen Behandlungsziels erfordert eine normative Wertung, die nach dem Ausmaß, in dem die Lebensqualität aus Sicht des Patienten noch gewährleistet ist, unterscheidet.
Wenn das Therapieziel „Kuration“ aller Voraussicht nach nicht mehr erreichbar ist oder der mit der Therapiemaßnahme verbundene Schaden für den Patienten den erwarteten konkreten Nutzen übersteigt, wird von der…