Zwei Gerichte haben unterschiedlich geurteilt zu der Frage, ob und inwieweit eine Krankenhausplanungsbehörde an die jeweilige Fachgebietsausweisung einer ärztlichen Weiterbildungsordnung (WBO) gebunden ist. Gegenstand beider Fälle war die Vereinigung der nach WBO an sich getrennten Fachgebiete Psychosomatik und Psychiatrie zu einer Fachrichtung, um daraus den Bedarf für Krankenhäuser zu ermitteln und auszuweisen. Für Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht Münster ein „integratives…
Aus zwei mach eins?
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