Künftig wollen die Rentenversicherungsträger (RV) die Belegung von Reha-Kliniken anhand von Qualitätskriterien steuern. Das ist gut so. Die Gretchenfrage ist, nach welchen Qualitätskriterien und deren Gewichtungen die Kliniken in gut und schlecht unterteilt werden sollen. Die Techniker Krankenkasse (TK) war mit dem Verfahren zur Evaluation der Reha (EVA-Reha-Verfahren) Vorreiter. Von ihr gezielt belegte Abteilungen mussten teilnehmen und indikationsabhängig Patientenfragebögen, Assessments…