Eine Krankenhausbehandlung ist bei einer medizinisch indizierten Radiojodtherapie allein deshalb erforderlich, weil die Behandlung nach den maßgeblichen Strahlenschutzbestimmungen nur unter statgionären Bedingungen erbracht warden darf. So lautete die aufgrund der Sprungrevision beim Bundessozialgericht (BSG) anhängige Rechtsfrage zu einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Dresden vom 27. Februar 2015. Das BSG hat mit Urteil vom 17. November 2015 die Revision der beklagten Krankenkasse…
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Akutstationäre Radiojodbehandlung
BSG verpflichtet Kassen zur Zahlung
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