Liest man § 1 unseres Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), wird einem richtig warm ums Herz. Dort stehen als Zweck des Gesetzes die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und gleichermaßen eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung. Das Ziel sind leistungsfähige, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser. Bei der Durchführung des Gesetzes sei die Vielfalt der Krankenhäuser zu beachten. Nach Maßgabe des…
BibliomedManager

BDPK Editorial 9/2016
Editorial
DEU, Deutschland, Berlin-Neukölln, Hotel Estrel, 15.11.2013: IQMG Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH "IQMG-Qualitätstagung 2013" (http://www.iqmp.de).
Thomas Bublitz, Geschäftsführer (4QD - Qualitätskliniken.de GmbH)
[Foto: Dietmar Gust / 4QD; Mobilfon: 49 (0)172 3016574; web: http://www.gustfoto.de, e-mail: info@gustfoto.de]
© © 4QD / Dietmar Gust
BibliomedManager
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.