Auf den großen Wurf müssen die Krankenhäuser noch etwas warten. Zumindest lässt der kurz vor Redaktionsschluss vorgelegte Referentenentwurf des „Terminservice- und Versorgungsgesetzes“ die stationären Anbieter noch außer Acht. Dabei hatte SPD-Gesundheitsexperte Prof. Dr. Karl Lauterbach doch Mitte Juli angekündigt, dass es Zeit sei, die Krankenhäuser für die reguläre Versorgung der Patienten durch ambulante Fachärzte zu öffnen. Die Bund-Länder-Kommission soll ein Finanzierungskonzept erarbeiten, wie Krankenhäuser stärker zu Anlaufstellen für die ambulante Versorgung werden können. Damit sollen Patienten einerseits schneller einen Termin beim Facharzt erhalten, andererseits die ambulanten Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden. Weil Patienten lange auf Facharzttermine warten müssen, gehen sie in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die dafür aber nicht gedacht sind und auch nicht finanziert werden. Doch ein sektorenübergreifender Ansatz fehlt nun im Referentenentwurf.
So bleibt es vorerst noch Sache der Selbstverwaltung und der Akteure vor Ort, Strukturen zu finden, die zum Bedarf der Patienten passen. Dass dies punktuell auch funktioniert, haben wir in Rheinland-Pfalz entdeckt – insbesondere im Krankenhaus Maria Hilf in Bad Neuenahr, wo eine KV-Bereitschaftspraxis im Krankenhaus mit einer baulichen Struktur existiert, die es erlaubt, den Patienten dorthin zu leiten, wo er hingehört: ins KV-System oder ins Krankenhaus. In der Redaktion entstand der Wunsch, ausgerechnet Rheinland-Pfalz zu besuchen, nachdem wir uns mit einer Auswertung der KV-Bereitschaftsdienste auseinandergesetzt hatten, die uns der GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt hatte. Die Autoren haben sehr Konkretes zutage befördert. Beispielsweise, dass 93 Prozent der 729 KV-Bereitschaftsdienstpraxen schon heute am Krankenhaus angesiedelt sind. Und vor allem: dass diese im bundesweiten Durchschnitt von 168 Wochenstunden nur rund 45 Stunden erreichbar sind. Positiver Ausreißer ist das ländlich geprägte Bindestrich-Land zwischen Westerwald und Weinstraße. Stephan Balling ist an die Ahr gereist, um das Konzept in Augenschein zu nehmen. Seine Reportage, die wir ebenso wie die restliche Titelstrecke bereits Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt haben, finden Sie ab Seite 687. Nun sind wir gespannt, wie Spahn gedenkt, den Sicherstellungsauftrag der KVen in der Notfallversorgung auch in Nebenzeiten zu realisieren.
Die ambulante Notfallversorgung ist eine Baustelle, die maue Investitionsfinanzierung eine andere. 2017 reduzierten die Bundesländer ihre Fördermittel erstmals seit 2012 wieder (Seite 680). Damit sind Krankenhäuser gezwungen, Mittel aus den Fallpauschalen für Investitionen aufzuwenden. Das stößt aber an Grenzen, wie Rudolf Mintrop, Vorsitzender der Geschäftsführung des Klinikums Dortmund, im „Bilanzgespräch“ darlegt (Seite 738). Zugleich berichtet Mintrop darüber, wie er das kommunale Krankenhaus in die schwarzen Zahlen gedreht hat und dort seit einem halben Jahrzehnt hält. Wie Kliniken trotz knapper Mittel den Wohlfühlfaktor für Patienten und Beschäftigte verbessern können, zeigt unser Schwerpunkt „Bauen & Einrichten“ (Seite 716).
Für Aufruhr sorgte kurz vor der Sommerpause ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die umstrittenen Kriterien für die zulässige Transportzeit in der Schlaganfallversorgung verschärft hat. Damit verbunden sind nach Einschätzung von Rechtsanwalt Maurice Berbuir erhebliche finanzielle Risiken für die Krankenhäuser (Seite 704). Doch damit nicht genug: Auch der Fixkostendegressionsabschlag verschlechtert die Behandlungschancen für Schlaganfallpatienten, warnt die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation. Warum die Politik die neurologische Frührehabilitation in den Ausnahmekatalog für den FDA aufnehmen sollte, lesen Sie auf Seite 752.