Das derzeitige Verfahren zur Feststellung „unzureichender Qualität“ einer Krankenhausabteilung ist äußerst sorgfältig und zurückhaltend gestaltet. Prinzipiell wären auch andere Vorgehensweisen denkbar, meint unser Autor.
Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sind „die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gemäß § 136c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bestandteil des Krankenhausplans. Durch Landesrecht kann die Geltung der…