Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) betreibt 22 eigene Reha-Zentren. Sie ist damit in der besonderen Position, Kostenträger und Leistungserbringer gleichzeitig zu sein. Brigitte Gross, Direktorin und zuständig für die Rehabilitation, sieht darin mehr Vor- als Nachteile. Ein Gespräch über Wirtschaftlichkeit, Reha-Budget und Steuerung der Patienten.
Frau Gross, wie lassen sich Reha-Kliniken heute profitabel führen?
Wir führen unsere Reha-Kliniken mit einem effizienten Personal- und Kostenmanagement. Besonders wichtig ist dabei eine gute Auslastung der Kliniken. Um diese im Sinne der Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, überprüfen die Reha-Kliniken regelmäßig ihr Indikationsspektrum und passen es gegebenenfalls an. Eine große Rolle spielen für die DRV Bund außerdem die Qualität innerhalb der Kliniken und eine hohe Rehabilitandenzufriedenheit. Natürlich setzen wir auch betriebswirtschaftliche Instrumente ein, zum Beispiel haben wir eine Reha-Scorecard entwickelt. Damit lassen sich alle Kliniken anhand verschiedener Kriterien miteinander vergleichen. Und wir führen ein Benchmarking innerhalb unserer Klinikgruppe durch.
Mehrere Jahre in Folge hat die DRV es geschafft, mit ihren Kliniken die Marktpreisobergrenze zu unterschreiten. Wie ist das gelungen?
Indem wir wirtschaftlich arbeiten. Innerhalb der Rentenversicherung kooperieren wir als DRV Bund beispiels-weise mit Reha-Kliniken anderer Rentenversicherungs- träger. Wir versuchen, Synergieeffekte zu nutzen, indem wir Personal entsprechend einsetzen oder die Speise- versorgung gemeinsam sicherstellen. Bei der Energie- versorgung setzen wir auf Blockheizkraftwerke, um Energiekosten zu sparen. Darüber hinaus gibt es gemeinsame Einkaufsaktivitäten innerhalb dieser Kooperationen, aber auch innerhalb unserer eigenen Klinikgruppe.
Wo kann man außerdem noch Ressourcen zwischen den Häusern bündeln?
Man kann beispielsweise gemeinsame Leitungsfunk- tionen an den Kooperationsstandorten organisieren. Zurzeit werden zum Beispiel zwei Reha-Kliniken der DRV Bund von einer gemeinsamen Kaufmännischen Direktion geleitet, in Bad Schmiedeberg und Bad Frankenhausen.
Die Homepages der 22 Kliniken vermitteln ein einheitliches – von der DRV geprägtes – Bild. Was hat Ihrer Ansicht nach mehr Gewicht: die Darstellung als „eine Familie“ oder das Herausstellen der Besonderheiten von Einrichtungen, wie Spezialisierungen, Schwerpunkte, besondere Lage und Qualität?
Es ist uns wichtig, einheitlich aufzutreten, mit einem Corporate Design der Rentenversicherung. Wir signali- sieren mit unseren Reha-Kliniken, die über das ganze Bundesgebiet verteilt sind, dass wir wie eine Familie sind, die sich bestimmten Werten verpflichtet fühlt. So können wir auch herausstellen, dass wir einen sozialmedizinischen Auftrag haben – zum einen sind wir Rentenversicherungsträger, zum anderen Leistungserbringer. Aufgabe der Rentenversicherung ist es, den Auftrag „Reha vor Rente“ umzusetzen und somit Erwerbsminderungsrenten zu vermeiden. Von daher ist es wichtig, in den Reha-Kli- niken sozialmedizinische Kompetenz vorzuhalten. Das verlangen wir auch von privaten Anbietern. Darüber hinaus sind unsere Reha-Kliniken auf spezielle Krankheitsbilder fokussiert. Zum Beispiel ist unsere Reha-Klinik in Mölln auf Lebertransplantierte und unsere Reha-Klinik in Teltow auf Herztransplantierte spezialisiert.
Wie steuern Sie die verschiedenen Einrichtungen? Was wird zentral vorgegeben. und welchen Spielraum haben die Kliniken selbst?
Das operative Geschäft findet in den Reha-Kliniken statt. Die strategische Ausrichtung wird in der Hauptverwaltung zentral vorgenommen.
Gibt es auch ein einheitliches Digitalisierungskonzept für alle DRV-Einrichtungen?
Ja, das zählt zum Bereich Strategie. Wir sind dabei, ein neues Klinikinformationssystem, kurz KIS, einzuführen. Dieses wird über die Zentrale entwickelt und eingeführt, sodass wir dann in allen Häusern eine moderne IT-Struktur haben werden.
Welche Summe wird in diesen Bereich investiert?
Eine konkrete Summe kann ich hier nicht nennen.
Handhaben Sie es bei der DRV ähnlich wie private Klinikträger: Wenn eine Klinik rote Zahlen schreibt, wird das Budget umverteilt?
Die Kliniken der DRV Bund Gruppe werden wirtschaftlich eigenständig beplant und bewirtschaftet. Mittelumverteilungen zwischen den Kliniken finden nicht statt. Beim Ausweisen des Klinikgruppenergebnisses wird jedoch ein Gesamtbild der Wirtschaftlichkeit aller Kliniken aufgezeigt.
Gibt es DRV-Kliniken, um die man sich Sorgen machen müsste?
Nein, bisher sind unsere Kliniken so aufgestellt, dass wir uns um einzelne Häuser keine Sorgen machen müssen. Bei allem sind wir natürlich dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Voraussetzung ist eine realistische Planung, um den Wirtschaftsplan einhalten zu können.
Sie setzen eher auf Kostenreduzierung als auf Wachstum?
Wir haben in unserer Klinikgruppe 5.500 Betten, damit kann die DRV Bund 18 bis 20 Prozent ihrer Reha-Leistungen abdecken. Diese Zahl sollte auch nicht erhöht werden. Wir haben ausreichend Kapazitäten und können die verschiedenen Indikationen gut bedienen. In den Strategie-gesprächen mit den einzelnen Reha-Kliniken werden jedes Jahr Ziele besprochen, die auch Kosteneinsparungen beinhalten.
Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die DRV würde Rehabilitanden bevorzugt in ihre eigenen Häuser schicken und wäre damit bei der Auslastung klar im Vorteil?
Unser Ziel ist es, Patienten immer in die Einrichtung zuzuweisen, die für die jeweilige Indikation die beste ist. Das ist unsere erste Maxime. Gleichzeitig ist im Gesetz verankert, dass die Rentenversicherung Leistungen zur Rehabilitation sowohl in eigenen als auch in Vertrags- kliniken anbieten kann. Und wenn die Rentenversicherung eigene Reha-Kliniken hat, dann ist es auch ihre Aufgabe, diese Reha-Kliniken wirtschaftlich zu führen. Das heißt, dafür zu sorgen, dass sie entsprechend ausgelastet werden. Da wir in unseren Reha-Kliniken über eine hohe sozialmedizinische Kompetenz verfügen, wählen wir für unsere Rehabilitanden die Klinik, die medizinisch indiziert ist.
Hat es auch Nachteile, gleichzeitig Kostenträger und Leistungserbringer zu sein?
Nachteile sehe ich weder für uns noch für den Vertragsbereich. Aus meiner Sicht ergeben sich dadurch eher Vorteile. Wir sind diejenigen, die genau wissen, wie eine RehaKlinik funktioniert. Wir wissen, welche Anforderungen wir stellen können und müssen, um einen Reha-Erfolg für die Patienten zu erzielen. Und ich denke, dass von dieser Erfahrung, die wir als Leistungserbringer haben, auch andere Leistungserbringer, die mit uns Verträge schließen, profitieren können. Wir kennen die fachlichen Anforderungen und die wirtschaftlichen Notwendigkeiten, die mit dem Betrieb einer Klinik verbunden sind. In Gesprächen mit anderen Leistungserbringern wird mir öfter zurückgespiegelt, dass diese froh sind, dass wir eigene Reha-Kliniken betreiben. Sie wissen, dass sie mit der DRV Bund einen kompetenten Partner an ihrer Seite haben, wenn es um Verträge und Konzepte geht.
Welche Rolle spielt der Preis bei der Belegungssteuerung?
Zuerst einmal stehen medizinische Parameter im Vordergrund. Wichtig ist das Krankheitsbild des Patienten. Auch ist das Wunsch- und Wahlrecht zu berücksichtigen. Zusätzlich geht es um die Wartezeit zwischen Bewilligung der Rehabilitation und Durchführung der Leistung in der Reha-Klinik. Und schließlich um die Entfernung. Das alles sind Kriterien, die dazu dienen, dass der Versicherte eine auf seine individuellen Bedürfnisse angepasste Reha erhält. Der Preis spielt natürlich auch eine Rolle, denn es gilt auch hier der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Und ab wann ist realistisch mit einer Belegungssteuerung über Qualität zu rechnen? Das Pilotprojekt der DRV zur Schaffung einheitlicher Qualitätskriterien hakte bislang ja noch an einigen Stellen, der Start wurde immer wieder verschoben.
Unser Bundesvorstand hat für alle Rentenversicherungsträger eine verbindliche Entscheidung getroffen, dass bei der Belegungssteuerung ein bestimmtes EDV-System genutzt wird. Ein Kriterium ist dabei die Steuerung nach Qualität, die für die Leistungserbringer sehr wichtig ist. Es wurde dazu jetzt ein Qualitäts-Parameter definiert, der bei der Klinikauswahl berücksichtigt wird. Noch in diesem Monat werden wir mit der Pilotierung in der qualitätsorientierten Klinikauswahl beginnen – zuerst in orthopädischen Einrichtungen. Beteiligt sind daran drei Rentenversicherungsträger: die DRV Baden-Württemberg, die DRV Bund und die DRV Oldenburg-Bremen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir von Beginn an genau beobachten werden, welche Auswirkungen die Pilotierung hat.
Immer wieder wird die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung des Reha-Budgets laut. Die DRV hat jedoch nun schon fünf Jahre in Folge ihr Budget gar nicht ausgeschöpft. Wie kann das denn sein?
Im Jahr 2017 hat die Rentenversicherung ihr Budget insgesamt zu 94 Prozent ausgeschöpft, übrig blieben also 404 Millionen Euro. Ich sehe da keinen Widerspruch, denn wir betreiben Reha nicht nach Kassen-, sondern nach Bedarfslage. Das heißt, wenn der Bedarf vorhanden war, haben wir das Budget in sehr seltenen Fällen auch schon mal überschritten. Die Antragssituation hat sich in den vergangenen Jahren jedoch nicht so entwickelt, wie wir gedacht haben. Wir haben erwartet, dass mit den geburtenstarken Jahrgängen deutlich mehr Reha-Anträge gestellt würden, als das tatsächlich der Fall war.
Woran liegt es, dass die Zahl der Anträge nicht gestiegen ist?
Die Frage haben wir uns auch gestellt und die Prognos AG beauftragt, dies zu ermitteln. Das Gutachten wird uns hoffentlich zur Jahresmitte 2019 vorliegen. Wir erhoffen uns daraus Erkenntnisse, mit denen wir künftig planen können.
Haben Sie bereits Vermutungen, woran es liegen könnte?
Früher konnte man sagen, in Zeiten einer hohen Beschäftigung werden mehr Anträge gestellt und in Zeiten höherer Arbeitslosigkeit weniger. Heute haben wir eine sehr gute Beschäftigungssituation und geburtenstarke Jahrgänge und dennoch eine relativ stabil bleibende beziehungsweise leicht rückläufige Zahl der Anträge. Vielleicht liegt es an anderen Angeboten im Akutbereich; gerade in der Krebsbehandlung und im Herz-Kreislauf-Bereich hat sich da sehr viel getan. Das sind aber nur Vermutungen, wir müssen das Gutachten abwarten.
Was halten Sie von der Forderung, das Reha-Budget gehöre abgeschafft?
Da möchte ich gern die Gegenfrage stellen: Welchen Mehrwert hätten wir, wenn das Reha-Budget abgeschafft würde? Wie gesagt, wollen wir keine Rehabilitation nach Kassenlage. Wenn wir die Rahmenbedingungen, die uns die Selbstverwaltung vorgibt, ordentlich ausführen, dann kommen wir mit diesem Reha-Budget auch zurecht. In jedem Jahr wird es leicht angehoben, und dass wir damit auskommen, hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt.
Sind Sie auch der Meinung, es sollte eine Reha-DRG eingeführt werden?
Da müssen wir schauen, was genau die DRG im Akutbereich bewirkt haben. Aus unserer Sicht wurde mit den DRG die Verweildauer verkürzt. Daran haben wir in der Rentenversicherung kein Interesse. Wir haben unsere Richtwerte für die Verweildauer in den jeweiligen Indikationen. Grundsätzlich sind das laut Gesetz drei Wochen. Es gibt natürlich auch Reha-Leistungen, die längere Zeit benötigen, zum Beispiel in der Psychosomatik. Dabei sollte es auch bleiben. Es gibt für uns keinen Anreiz, eine Reha-DRG einzuführen. In der Rentenversicherung sind wir mit unserer Tagespauschale, dem Vergütungssatz pro Tag, gut aufgestellt. Denn damit haben wir bisher die einzelnen Leistungen gut bewerten können.
Dann sollte im Reha-Vergütungssystem alles so bleiben, wie es ist?
Wir machen uns innerhalb der Rentenversicherung schon Gedanken darüber, wie das Vergütungssystem im Bereich der Rehabilitation im Sinne von Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterentwickelt werden kann, wie zum Beispiel eine produktbasierte Vergütungssystematik aus- sehen könnte. Zurzeit ist eine Projektgruppe innerhalb der Deutschen Rentenversicherung mit der Weiterentwicklung des Vergütungssystems bei medizinischen Rehabilitationsleistungen befasst.
Können Sie ein paar Zahlen nennen, die belegen, wie der Grundsatz „Prävention vor Rente vor Pflege“ bereits umgesetzt wird?
Etwa 85 Prozent der Versicherten verbleiben in den beiden Jahren nach einer medizinischen Rehabilitation im Erwerbsleben, obwohl dies bei Antritt der Reha zumindest erheblich gefährdet war. Das ist eine hohe Zahl. Eine aktuelle Studie des Instituts für Rehabilitationsmedizinische Forschung (IFR) mit Daten der DRV und der AOK Baden-Württemberg hat untersucht, wie wirksam Reha ist. Eine wichtige Aussage daraus ist, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei denjenigen, die an einer Rehabilitationsleistung teilgenommen haben, deutlich gesunken waren. Auch konnten die Kosten für spätere Krankenhausaufenthalte bei denjenigen, die eine Reha-Leistung hatten, reduziert werden. Bei den Präventionsleistungen stehen wir jedoch noch am Anfang. Wir haben einzelne Präventionskonzepte evaluiert und positive Effekte feststellen können.
Welchen Stellenwert räumt die DRV der Nachsorge, der Betreuung nach einer stationären Reha, parallel zur Berufstätigkeit, ein?
Nachsorge hat für uns einen sehr hohen Stellenwert, da sind wir seit über 20 Jahren aktiv. Denn so können wir den Erfolg der Reha stabilisieren. Innerhalb der DRV haben wir ein neues Rahmenkonzept verabschiedet, sodass Reha-Kliniken differenzierte Nachsorgeangebote nach den gleichen Rahmenbedingungen einleiten können.
Inwiefern können die 22 Kliniken hierbei mitwirken? Wie vernetzt arbeiten sie beispielsweise bereits mit ambulanten Anbietern?
Nachsorge wird in all unseren Reha-Kliniken seit Jahren gelebt und geleistet. Sie sind entsprechend vernetzt, und die Nachsorge-Leistungen haben sich gut etabliert. In unseren eigenen Reha-Kliniken sind wir gerade dabei, zu schauen, wie wir uns noch besser mit dem Sozialraum des Versicherten vernetzen können. Im Moment haben wir hierzu ein Modellprojekt laufen: „Sozialraumorientierte Vernetzung der Reha-Zentren der DRV Bund“, abgekürzt Sonet. Die Ergebnisse dazu liegen uns noch nicht vor.
Ihre Meinung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz?
Es könnte Auswirkungen auf die Reha-Kliniken haben, die man zurzeit nur schwer einschätzen kann. Auch von den Verbänden der Leistungserbringer ist die Thematik an die DRV Bund herangetragen worden. Wir werden hierzu mit den Verbänden im Gespräch bleiben.
Ihre Prognose für das nächste Geschäftsjahr?
Voraussichtlich werden wir mit dem Reha-Budget in diesem Jahr auskommen. Wir werden es höher ausschöpfen als im vergangenen Jahr, aber auch nicht überschreiten.
Reha-Leistungen der DRV
Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreut mehr als 23,1 Millionen Versicherte. Der Anteil der DRV Bund am Gesamtbetrag, der bundesweit insgesamt für die Rehabilitation zur Verfügung steht, belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf rund 2,86 Milliarden Euro.
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben gab die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2017 insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro aus. Das war binnen Jahresfrist ein Zuwachs von 2,6 Prozent. Das Budget wurde somit zu 94 Prozent ausgeschöpft, übrig blieben 404 Millionen Euro.
Im Bereich der Leistungen zur medizinischen Reha wurden 2017 bei der DRV rund 722.200 Anträge gestellt. Das sind 3,3 Prozent, also etwa 23.800, Anträge weniger als im Vorjahr. Im Bereich zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden 2017 rund 139.500 Anträge gestellt. Das sind ein Prozent, also 1.395, Anträge weniger als im Vorjahr. Um die Gründe für den Rückgang der Anträge zu ermitteln, hat die DRV Bund die Prognos AG beauftragt (siehe Bilanzgespräch S. 56). Das Gutachten dazu soll etwa zur Jahresmitte 2019 vorliegen.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Die DRV Bund betreibt 22 Reha-Zentren für verschiedene Indikationen im gesamten Bundesgebiet. Im Jahr 2017 nutzte die DRV für medizinische Reha durchschnittlich 5.500 stationäre Behandlungsplätze in eigenen Reha-Zentren und rund 20.800 stationäre und mehr als 3.200 ganztägig ambulante Plätze in Vertragseinrichtungen. Zusätzlich beanspruchte die DRV rund 2.700 Plätze für Suchtrehabilitationen und 1.100 Plätze für Kinder- rehabilitationen.