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  • 28.02.2019

f&w

Ausgabe 2/2019

Seite 189

Für die Gesundheits-IT stehen im Jahr 2019 spannende Entwicklungen an. Angespornt durch die Politik soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen einen entscheidenden Schub erfahren. Der Gesetzgeber hatte schon vor Jahren den Patienten den Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA) eingeräumt – jetzt soll es große Schritte zur Erfüllung dieses Versprechens geben. Die ePA soll Patienten in die Lage versetzten, über ihre Gesundheitsdaten zu verfügen. Dazu gehört, dass sie Daten, die die Behandelnden erhoben haben, ebenso in ihre ePA übernehmen können wie eigene Einträge etwa zur gesundheitlichen Vorgeschichte. Sie sollen die gespeicherten Informationen ohne große technische Hürden einsehen sowie bearbeiten können und entscheiden, welche Teile davon welchen Behandelnden zur Kenntnis gegeben werden. Der Nutzen der ePA lässt sich noch steigern, wenn Patienten auch Daten von selbst betriebenen Gesundheitsanwendungen wie etwa Fitness-Trackern integrieren können.

Ziele dieser Entwicklungen sind also der anwenderfreundliche Zugang zu den Informationen, deren unkomplizierter Austausch zwischen den beteiligten IT-Systemen und der Datenschutz. Der Bundesverband Gesundheits-IT (BVITG) weist zudem darauf hin, dass möglichst eine Vielzahl von Anbietern die Chance erhalten muss, ePA-Anwendungen oder im Umfeld der ePA fungierende Verfahren zu entwickeln und anzubieten.

Diese Ziele stehen in Konkurrenz zueinander: Eine hohe Zahl an Anwendungen von verschiedenen Entwicklern ist eine Herausforderung für die Interoperabilität, rigider Datenschutz bedeutet Hürden für den Informationsaustausch und die aus der Interoperabilität erwachsenden Anforderungen können Kreativität und Geschwindigkeit der Entwickler einschränken. Das erinnert an die Ziele im Motto der Französischen Revolution, tradiert bis in die Verfassung der Französischen Republik: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit beschränken und relativieren einander, die Gesellschaft muss ihr Verhältnis zueinander immer wieder reflektieren und neu aushandeln.

In der Gesundheits-IT hatte der Datenschutz lange einen so hohen Stellenwert, dass er als Hemmschuh für die Entwicklung in Verruf kam. Gegenwärtig gibt es einen Trend zu leichterem Datenaustausch und zu innovativen Anwendungen. Die Politik und die Branche verständigen sich gerade über Rahmenbedingungen: Anfang Dezember 2018 tauschten sich Vertreter von Branchenverbänden mit dem Gesundheitsminister aus. Dabei konstatierten die Beteiligten, dass ein eHealth-Zielbild und eine Strategie zur Verfolgung der Ziele zu entwickeln seien. Eine der Diskussionsgrundlagen war die im November 2018 publizierte Studie „#SmartHealthSystems“ der Bertelsmann Stiftung. Danach zeichnen sich Länder mit Erfolg in der Gesundheits-IT „durch einen Dreiklang aus effektiver Strategie, politischer Führung und koordinierenden nationalen Institutionen, also ‚Agenturen für digitale Gesundheit‘ mit steuernder Funktion“ aus. In diesem Sinne akzeptiert die Branche auch Leitschienen wie die Vorgaben der Gematik zur Interoperabilität. Wünschen wir dem Schwung und der Bereitschaft zur Abstimmung ein langes Leben!

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