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Digital barrierefrei

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  • 28.08.2019

f&w

Ausgabe 9/2019

Seite 851

Martin Schleicher

Bei Krankenhäusern ist der barrierefreie Zugang zu Technologien ein immer noch stiefmütterlich behandeltes Thema. Die Kurzanalyse der Websites einiger Krankenhauskonzerne offenbart bei digitaler Barrierefreiheit teils schwerwiegende Mängel – von Navigation per Tastatur nicht möglich, kein ausreichendes Kontrastverhältnis, schwer bis gar nicht zu bedienende Formulare über keine Alternativtexte bei Bildern und nur unzureichende Untertitel bei Videos bis keine Informationen in leichter Sprache. Hinzu kommt, dass Klinik-Websites mit erfolgreich bestandenem BITV-Test, einem Prüfverfahren für Barrierefreiheit von Webangeboten, die Ausnahme darstellen.

Was viele nicht wissen: Im Dezember 2016 wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 veröffentlicht. Diese verpflichtet öffentliche Stellen wie Verwaltungen, Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser zu barrierefreien Websites und mobilen Anwendungen. Klinik-Websites, die nach September 2018 gelauncht wurden, müssen ab September 2019 barrierefrei sein; bestehende Websites erst ab September 2020.

Die Umsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen werden regelmäßig kontrolliert. Eine vergleichbare Hysterie wie beim Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird es jedoch kaum geben. Dafür ist das Thema zu sehr in der Nische, und Sanktionen sind nicht zu erwarten. Nichtsdestotrotz tickt die Uhr, und ein Großteil der öffentlichen Krankenhäuser muss ihre Website barrierefrei gestalten. Dabei nur die Kosten für Entwicklung, Überprüfung und kontinuierliche Anwendung zu betrachten, ist zu eindimensional. Digitale Barrierefreiheit richtet sich eben nicht nur an Menschen mit dauerhaften Einschränkungen und Behinderungen (blind, sehbehindert, gehörlos, motorisch eingeschränkt und so weiter), sondern auch an Menschen mit temporären Einschränkungen: das Smartphone unterwegs einhändig bedienen; die Brille zu Hause vergessen; der Ton lässt sich nicht abspielen; Deutsch ist nicht die Muttersprache.

Vor allem ältere Menschen profitieren gleichermaßen vom barrierefreien Zugang und damit eine große Bevölkerungs- und Zielgruppe. Die konsequente Umsetzung digitaler Barrierefreiheit führt zu einer besseren User Experience – einfache Bedienbarkeit für alle und besseres Verständnis von Texten, Bildern und Videos. Ein besseres Nutzererlebnis wiederum sowie ein guter, sauberer Quellcode werden von Suchmaschinen belohnt und führen zu einem besseren Ranking bei Google & Co und letztlich mehr Reichweite.

Für die Realisierung barrierefreier Websites gibt es mittlerweile zahlreiche Anlaufstellen, zum Beispiel „BIK für Alle“, die „Bundesfachstelle Barrierefreiheit“ sowie „Einfach für Alle“ der „Aktion Mensch“. Immer mehr Dienstleister bieten barrierefreies Webdesign an. Die Investition in digitale Barrierefreiheit kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein und zeigt soziale Verantwortung. Deswegen sollten sich auch nicht nur öffentliche Krankenhäuser damit beschäftigen, sondern freigemeinnützige und private Träger ebenso. Denn für alle gilt: digitale Teilhabe statt Ausgrenzung!

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