Mit dem GKV-IPReG will der Gesetzgeber die Geriatrische Rehabilitation stärken. Unter anderem legt er deren Regeldauer auf 20 Behandlungstage beziehungsweise drei Wochen fest. Unsere Autoren halten es versorgungspolitisch für ein Armutszeugnis, dass so eine Klarstellung im Jahr 2020 notwendig ist. Problematisch bleibt zudem, dass die Kassen kaum Anreize haben, Reha zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu finanzieren. Die chronische Unterfinanzierung medizinischer Reha im GKV-System bleibt…

Noch ein weiter Weg
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