Aus Kapazitäts- und Kostengründen sollen die Möglichkeiten, bislang stationär behandelte Patienten ambulant zu versorgen, stärker genutzt werden – hierüber besteht ein breiter gesundheitspolitischer Konsens. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde beschlossen, dieses Ziel durch eine substanzielle Erweiterung des AOP-Katalogs zu erreichen. Grundlage hierfür bildet das Gutachten des IGES Instituts vom Frühjahr dieses Jahres. Darin wird das Erweiterungspotenzial auf rund 2.600 Leistungen veranschlagt.…
Albrecht: Das Dickicht wird noch variantenreicher
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