In einem Podcast des Deutschlandfunks im Februar war zu hören, dass bisher nur sehr wenige ausländische Pflegekräfte im Gesundheitswesen in Deutschland angekommen seien. Dies verwundert nicht, wenn man im Berufsalltag erlebt, in welchem Ausmaß bürokratische Hemmnisse existieren. Leider behindert die Interaktion zwischen Ausländerbehörden und beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit oft den Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt durch überbürokratisierte Verwaltungsakte. Überlastung, Überforderung und vermeintliche Beliebigkeit von Entscheidungen – häufig in Verbindung mit Intransparenz und Hilflosigkeit – führen am Ende zu einem Verpuffen gut gemeinter politischer Initiativen. Wenn der Gesundheitsminister von Bayern, Klaus Holetschek, eine „fast lane“ zum Einstieg in den Pflegeberuf fordert, ist dies uneingeschränkt zu begrüßen. Wie das funktionieren soll, bleibt jedoch unklar. Bis dahin werden leider die Auslandsbesuche hochrangiger politischer Verantwortungsträger zum Anwerben ausländischer (Pflege-)Fachkräfte durch die nachgelagerte Verwaltungsstruktur konterkariert.
Ärzte, Pflegekräfte und Manager beklagen schon seit Langem eine immer stärkere Regulierung, die ihnen Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben im Klinikalltag raubt. Dabei ist der Mehrwert häufig unklar. Nun gibt es auf unterschiedlichen Ebenen immerhin erste Ansätze, die Bürokratielast zu verringern. f&w ist auf die Jagd nach den größten Bürokratie-Monstern gegangen, die allen im Nacken sitzen. Schauen Sie gleich in unserem Archiv in unsere Titelstrecke rein.
Beispiel gefällig? Selbst in Zeiten eines eklatanten Fachkräftemangels und drohender Unterversorgung verlieren Pflegekräfte, deren Arbeitserlaubnis beispielsweise in Rheinland-Pfalz gilt, mit Überqueren eines Flusses und der damit verbundenen Einreise nach Baden-Württemberg ihre Arbeitserlaubnis. Das ist ein unglaubliches Beispiel von Verwaltungsföderalismus amtsdeutscher Ausprägung und erinnert an längst vergangen geglaubte Kleinstaaterei. Wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, würde ich dieser Erzählung keinen Glauben schenken.
Verwaltung glänzt durch Verordnungen
Gleichzeitig ermitteln und ahnden Beschäftigte von Bundesbehörden marginale Verfehlungen bei Geschäftsführer:innen von Kliniken, die ausländische Pflege- oder Pflegehilfskräfte beschäftigen. So führt der Umstand, dass die Urkunde über eine Kenntnisprüfung nicht vorgelegt werden kann, da deren Ausstellung säumig ist, zu Ordnungsgeld. Die Verwaltung glänzt regelmäßig durch eine buchstabengetreue Anwendung von Verordnungen und verliert im Verordnungsdschungel die Orientierung. Das wesentliche Ziel der Integration ausländischer Pflegekräfte gerät aus dem Blickfeld: Es gilt, ein akutes Versorgungsproblem zu lösen. Dass vereinzelt bereits Pflegeeinrichtungen ihre Versorgung rationieren oder ganz einstellen, ist bereits Realität. Und das, obwohl wir die Bugwelle des Fachkräftemangels in der Pflege erst erwarten. Die Einführung des Pflegebudgets für Krankenhäuser erhöht die Not in anderen Sektoren wie der Rehabilitation oder der stationären Langzeitpflege. Diese können aufgrund unzureichender Refinanzierungsmöglichkeiten examinierten Pflegekräften keine konkurrenzfähigen Gehälter zahlen.
Bundesgesetzgeberische Aktivitäten zur Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens wie aktuell im Pflegestudiumstärkungsgesetz vorgeschlagen sowie jegliche Vereinfachung und Reduzierung bürokratischer Anforderungen sind zu begrüßen. Sie werden aber wenig praktische Relevanz entfalten, wenn die Bürokratie Selbstzweck bleibt und Sinn und Zweck der Regelungen – die Sicherstellung guter sozialer Daseinsvorsorge – nicht das gemeinsame Zielbild aller Beteiligten darstellen.