Inmitten der komplexen Realität des Gesundheitswesens steht eine unbestreitbare Tatsache: Krankenhäuser sind unverzichtbare Säulen unserer Gesellschaft. Sie dienen nicht nur der medizinischen Versorgung, sondern sie sind kräftige Stützpfeiler für das soziale Gefüge einer Region. Doch während sie unermüdlich Leben retten und heilen, kämpfen sie selbst ums Überleben.
Das Ausmaß der Finanzierungskrise, in der sich die Krankenhäuser befinden, ist ungeheuer. Den politisch verantwortlichen Akteuren, die weitgehend durch Gleichgültigkeit – neuerdings sogar mit Diffamierung – glänzen, ist die Situation bestens bekannt.
Allerdings geht es nicht allen gleich. Was wir gerade beobachten, ist kein strukturierter Prozess, denn dasjenige Krankenhaus überlebt, das am längsten im steigenden Wasser strampeln kann. Uns gemeinnützigen Krankenhausträgern wird kein Rettungsring vom Steuerzahler zugeworfen!
Wir erleben eine Wettbewerbsverzerrung, die nicht nur das Prinzip der Fairness untergräbt, sondern auch die Qualität der Versorgung gefährdet.
Stellen Sie sich vor: Zwei Krankenhäuser stehen einander gegenüber. Das eine befindet sich in einer wohlhabenden Stadt, die großzügige Steuerzuschüsse bereitstellt. Das andere gehört einem gemeinnützigen Träger, dem Finanzspritzen der öffentlichen Hand verwehrt bleiben. Welches Krankenhaus hat unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen bessere Überlebenschancen?
Einen Milliardenbetrag pumpen die Kommunen mittlerweile jährlich in ihre Krankenhäuser – eine gewaltige dritte Säule der Krankenhausfinanzierung ist entstanden, die gesetzlich so nicht vorgesehen ist.
Unabhängig von den Steuermitteln, die an anderer Stelle dringend gebraucht würden – nur mit kommunalen Häusern und Universitätskliniken lässt sich die stationäre Gesundheitsversorgung nicht aufrechterhalten. Christliche und gemeinnützige Krankenhäuser leisten einen unverzichtbaren Beitrag für eine qualitativ hervorragende, menschlich empathische, zugewandte Medizin und Pflege.
Und das Beste daran: Sollten wir jemals wieder Geld verdienen, wird es eins zu eins in Innovationen sowie Investitionen für eine noch bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten gesteckt. Zwei Dinge stehen an:
- Erstens: einen fairen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Trägern zu gewährleisten, die zur Krankenhausversorgung zugelassen sind. Dazu § 1 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG): „Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten. Dabei ist nach Maßgabe des Landesrechts insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten.“ Die Trägerpluralität ist gesetzlich verankert und obendrein ein hohes Gut. Das sollte die Politik nicht nur erkennen, sondern dementsprechend handeln.
- Zweitens: Steuerverschwendung vermeiden. In vielen unserer gemeinnützigen Häuser kann man das in der Praxis im Hinblick auf eine effektive Geschäftsführung und auch auf die Amtsführung der Aufsichtsgremien lernen.