Erwartungsvoll, ja fast euphorisch habe ich auf das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz geblickt, als es am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Darin ist enthalten, dass Krankenkassen und Reha-Leistungserbringer die Details zu Inhalt, Umfang und Qualität der Reha-Leistungen nach § 40 Abs. 1 vereinbaren. Sie legen auch die Grundsätze einer leistungsgerechten Vergütung und deren Strukturen sowie das Nachweisverfahren für tarifvertragliche Vergütungen der Beschäftigten fest.…
50 Seiten, aber kein Fortschritt
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