Wenn eine rechtliche Regelung „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ heißt, dann signalisiert schon der sperrige Name, dass sie „praktikabler“ werden muss. Genau das haben sich der Bund und die Länder vorgenommen und deshalb die Klinikreform von Karl Lauterbach (SPD) aufgeschnürt. Eigentlich ist das Gesetz seit Januar in Kraft, jetzt aber wird die Reform reformiert: mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz.
Dabei geht es natürlich nicht um die Bezeichnung, sondern darum, die Bedenken…