Die Bundesländer haben mit einer Entschließung im Bundesrat auf umfassende Personalvorgaben in Kliniken gedrungen. Zukünftig solle eine Mindestbesetzung für alle Stationen und Notaufnahmen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist, heißt es in dem Beschlusstext vom Freitag. Die Vorgaben sollten nicht nur für pflegesensitive Bereiche eingeführt werden, so wie es der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hat. „Ansonsten droht, dass Personal aus nicht vom Personalschlüssel erfassten Bereichen abgezogen wird“, heißt es in der Begründung zu dem Beschluss.
Die Vorgaben sollen nach den Vorstellungen des Bundesrats rund um die Uhr gelten und so gestaltet sein, dass eine „bedarfsgerechte Versorgung und Pflege der Patienten“ sichergestellt ist. Hierfür solle eine Pflegekraft-Patienten-Verhältniszahl verwendet werden. Zudem solle bei der Berechnung der Vorgaben ausschließlich Fachpersonal mitgezählt werden, heißt es in dem Beschluss, der vom Land Berlin eingebracht worden war. Auch für die Hebammenbetreuung im Kreißsaal und auf Wöchnerinnenstationen sollen „angemessene Personalschlüsselzahlen“ festgesetzt werden. Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, soll nach Ansicht des Bundesrates die Gesetzliche Krankenversicherung die Finanzierung übernehmen.
Der Beschluss geht nun an die Bundesregierung. Wann sie sich damit befassen wird, ist noch unklar. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD jedoch bereits angekündigt, dass für alle bettenführenden Abteilungen eines Hauses Personalvorgaben erarbeitet werden sollen.