Das Bundeskabinett hat Karl Lauterbachs Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz abgenickt. Der Gesundheitsminister hatte den Entwurf vor drei Wochen publiziert – und daraufhin vom Koalitionspartner FDP heftige Kritik geerntet. Doch am Ende setzte sich der Minister durch. Keine substanziellen Änderungen habe es gegeben, so Lauterbach. Es bleibt dabei, dass die forschenden Pharmahersteller zur Kasse gebeten werden und die Vergütung von Neupatienten der niedergelassenen Ärzte zurückgenommen wird. Auch die Änderungen am Pflegebudget werden kommen: Ab 2024 dürfen Kliniken dann keine "Sonstigen Berufe" mehr ins Pflegebudget einpreisen. Diese Änderung verhindere eine „Doppelfinanzierung der Pflege“, bekräftigte Minister Lauterbach. Das Einsparungspotenzial durch diese Änderung liege bei 375 Millionen Euro. Kritik erntete der Minister von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). "Die geplante Kürzung basiert lediglich auf den Behauptungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, dass es nach der Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen in Pflegebudgets eine angebliche Doppelfinanzierung gäbe", so DKG-Chef Gerald Gaß.
Bund-Länder-Kommission berät über Geburtshilfe
Der Gesundheitsminister, der mit dem GKV-Gesetz alle Stakeholder des Gesundheitswesens zur Kasse bittet, betonte in Bezug auf Kliniken: "Bei Krankenhäusern sind Spareffekte kaum noch zu realisieren. Sie sind durch die Pandemie hohen Belastungen ausgesetzt und haben jetzt zusätzlich mit den Gaspreisen zu kämpfen." Der Minister unterstrich außerdem: "Wir sind uns alle einig, dass im Krankenhaussektor sehr große Reformen nötig sind." Am morgigen Donnerstag tagt deshalb erstmals die im Koalitionsvertrag angekündigte Bund-Länder-Kommission. Verhandelt wird über die Reformvorschläge zur Pädiatrie, die eine von Lauterbach eingesetzte Regierungskommission konzipiert hat. Hauptaugenmerk dürfte bei den Verhandlungen zwischen Bund und Länder auf der Finanzierung liegen. Denn ob die rund 400 Millionen Euro zusätzlich für Pädiatrie und Geburtshilfe von den Ländern, vom Bund oder den Kassen kommt, ist strittig. Lauterbach sagte, er habe "sehr positive Reaktionen aus von den Abteilungsleitungen der Gesundheitsministerien" zu den Reformvorschlägen erhalten.
Die Bund-Länder-Kommission komme immer dann zusammen, wenn Reformvorschläge der Regierungskommission auf dem Tisch liegen, so Lauterbach. Als nächstes stehen die ambulante Notfallversorgung und die Vorhaltefinanzierung von Krankenhäusern oben auf der Agenda.
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