Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert die Bundesregierung auf, die Investitionsfinanzierung für Medizintechnik in die Diskussion der Krankenhausreform einzubeziehen.
„Die angedachten Maßnahmen der Krankenhausreform zur Konzentration von komplexeren Leistungsgruppen lassen den zentralen Baustein, die Investitionsfinanzierung der für die einzelnen Leistungsgruppen erforderlichen medizintechnischen Anlagegüter, bislang unberücksichtigt“, bemängelt BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll. Die Aufspaltung der heutigen Fallpauschalen in Budgets zur Finanzierung der Vorhaltekosten und in DRGs zur Deckung fallbezogener Kosten könne bestehende ökonomische Fehlanreize reduzieren. „Es löst aber nicht das Problem der unzureichenden Finanzierung für die Leistungsgruppen erforderlichen investiven Vorhaltekosten“, so der Verband. Der BVMed schlägt unter anderem vor die „Definition von medizinischen Anlagegütern und ihre Nutzungsdauer“ neu zu planen und die Finanzierungszuständigkeiten neu zu regeln.
Außerdem äußerte sich der Verband auch zum Ausbau von ambulanten und kurzstationären Leistungen (AOP, Hybrid-DRGs). Die Förderung ambulanter OPs sowie erforderlicher medizintechnischer Anlagegüter sei bislang nicht geregelt, moniert der Verband. „Ohne die Neuregelung der Investitionsfinanzierung im Rahmen der Krankenhausreform werden bestehende Fehlanreize verstärkt und neue geschaffen, anstatt sie zu beseitigen. Dieser Mechanismus gefährdet die für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung notwendige Anpassung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge“, so der BVMed.