SPD, Grüne und FPD haben sich auf 51 Änderungsanträge für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geeinigt und damit die Weichen für eine Verabschiedung des Gesetzes am 17. oder 18. Oktober gelegt. Nach Ansicht der Regierungsparteien reichen diese Änderungen, um die A-Länder im Bundesrat davon zu überzeugen, sich bei einer Ablehnung des Gesetzes zu enthalten. A-Länder sind jene Länder mit SPD-Mehrheit, B-Länder die mit CDU- oder CSU-Mehrheit.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte, dass die Koalition nur marginalen Änderungen vorgenommen habe. „Auch noch so heftiges gegenseitiges Schulterklopfen der Koalitionäre darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Gesetz die wesentlichen politischen Ziele verfehlt und zu massiven Problemen bei der Patientenversorgung in den kommenden Jahren führen wird. Die wesentlichen Kritikpunkte am Gesetzesentwurf bleiben bestehen“, erklärte Gaß. Die Vorhaltefinanzierung nannte er ein „völlig missratenes bürokratisches Instrument“. Das Gesetz überreguliere die Krankenhauslandschaft und werde zu Versorgungslücken im ländlichen Raum führen. Die Ampelkoalitionäre setze in trauter Eintracht auf kalte Markbereinigung, um aus ihrer Sicht überflüssige Krankenhäuser aus der Versorgung zu drängen. Gaß hofft darauf, dass der Bundesrat das Gesetz durch den Vermittlungsausschuss stoppen und korrigieren werde.
Reform verschärft GKV-Finanzprobleme
Der GKV-Spitzenverband begrüßte die Krankenhausreform grundsätzlich, kritisierte aber, dass die Ampel eine faire Finanzierung aus dem Blick verloren habe. „Im nächsten Jahr steigen die Ausgaben für die Krankenhausversorgung um über sieben Milliarden Euro. Hinzu kommen die Mehrausgaben aus der Krankenhausreform ab 2027 mit jährlich über drei Milliarden Euro“, monierte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Hiervon umfasst sind 2,5 Milliarden Euro pro Jahr für den Krankenhaustransformationsfonds, um zehn Jahre lang die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren. Der Umbau der stationären Versorgung liege aber in der Finanzierungsverantwortung des Staates. „Der Transformationsfonds - wie im Gesetzentwurf vorgelegt - ist verfassungswidrig und wird vom GKV-Spitzenverband abgelehnt“, betont Stoff-Ahnis.