Orientierungswert

Inflationsausgleich für alle

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Inflationsausgleich für alle
Bernadette Rümmelin © Regina Sablotny

Gesundheitsminister Lauterbach will die Krankenhäuser mit seiner geplanten Reform aus dem ökonomischen Hamsterrad befreien. Doch während es bei der Abstimmung der Reformpläne mit den Ländern nicht richtig voran geht, geraten immer mehr Kliniken unverschuldet in wirtschaftliche Existenznot. Das unterstreicht, wie sehr wir eine Krankenhausreform brauchen, die dringend auch auf eine Änderung der Vergütungssystematik auszurichten ist. 

Bundesweit werden die Ausgaben der Krankenhäuser bis zum Jahresende ihre Einnahmen um geschätzt zehn Milliarden Euro übersteigen, wobei die staatlichen Energiehilfen und auch die nun zusätzlich pauschal ausgezahlten 2,5 Milliarden Euro hierbei bereits berücksichtigt sind.

Besonders herausfordernd ist diese Situation für die freigemeinnützigen Häuser. Sie müssen sprichwörtlich ohne Netz und doppelten Boden durch diese harte Zeit kommen, denn anders als bei öffentlichen Kliniken werden auftretende Defizite nicht von den Kommunen ausgeglichen. Und den Folgen der Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine kann auch bestes vorausschauendes Wirtschaften nicht die Stirn bieten.

Bund muss Inflationsausgleich für alle Krankenhäuser schaffen

Kommt es nun gleichsam am Vorabend einer großen Krankenhausreform noch zu einer Zuspitzung des kalten Strukturwandels, sind viele freigemeinnützige, kirchliche Kliniken bedroht. Dabei bringen gerade sie verantwortliches Wirtschaften und Patientenorientierung durch ihre Trägerform sehr gut unter einen Hut. Und am Beispiel der katholischen Krankenhäuser: Sie zahlen flächendeckend faire Löhne auf Tarifniveau und leisten mit der kirchlichen Zusatzversorgung eine besonders attraktive betriebliche Altersvorsorge. 

Bundesweit liegt der Anteil der freigemeinnützigen Krankenhäuser an der Versorgung aktuell bei 32 Prozent, regional beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bei mehr als 60 Prozent. Schlägt der kalte Strukturwandel hier heftig ein, ist somit auch die Versorgungssicherheit gefährdet.

Notwendig ist daher, dass der Bund zeitnah einen nachhaltigen Inflationsausgleich für alle Krankenhäuser schafft. Das entlastet auch die Kommunen, die dann nicht mehr für die Defizite der öffentlichen Häuser einspringen müssen. Natürlich müssen die Länder ihren Verpflichtungen bei den Investitionskosten engagierter nachkommen als bisher. Und die aktuellen Tarifabschlüsse erfordern, dass die daraus resultierenden Personalkostensteigerungen ebenfalls zeitnah an die Kliniken erstattet werden. 

Vorhaltepauschale überdenken

Mit Blick auf die Krankenhausreform muss zudem die bisher geplante Ausgestaltung der Vorhaltepauschalen dringend überdacht werden. Bleibt es bei der pauschalen Herausnahme eines Anteils der Erlöse, stellt dies lediglich eine Umverteilung der ohnehin nicht ausreichenden Mittel dar. So wird das Ziel, den wirtschaftlichen Druck und die ungesunde Dynamik zu stetig steigenden Fallzahlen zurückzufahren, nicht erreicht. 

Wichtig ist vielmehr, die Vorhaltepauschalen an den tatsächlichen Kosten für stationäre Notfallleistungen und -vorhaltungen zu orientieren. Zumindest die Kosten für eine Notfall-Basisversorgung müssen erstattet werden, damit diese Leistungen in Zukunft kostendeckend angeboten werden können. Und dies unabhängig davon, in welchem Krankenhaus sie erbracht werden.

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