Krankenhausreform

KHVVG verzögert sich weiter

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KHVVG verzögert sich weiter
Gerald Gaß © Regina Sablotny

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erneuerte heute ihre grundsätzliche Kritik an den Vorhaltepauschalen, die im geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehen sind. Eine Klinik, die mehr Leistungen anbieten „soll und muss“, werde durch die Pauschalen bestraft, wenn sie nur eine Steigerung von bis zu 20 Prozent erziele. „Dies führt zu genau der gleichen Systematik, die wir bereits aus dem niedergelassenen Bereich kennen. Die Quartalslogik der niedergelassenen Ärzte, Behandlungen zu schieben, ergibt sich aus genau solchen ökonomischen Fehlanreizen“, warnt DKG-Chef Gerald Gaß. Patienten mit seltenen Erkrankungen und sehr komplexem Behandlungsbedarf müssten dann längere Wartezeiten befürchten, schätzt Gaß. Er betonte, dass selbst Reform-Befürworter wie der Verband der Universitätskliniken (VUD) auf diesen Fehlanreiz hinweisen.

DKG: Reform führt nicht zu gewünschten Effekten

Krankenhäuser würden gezwungen, ihre Behandlungszahlen in bestimmten Zeiträumen und Referenzjahren standortbezogen aus wirtschaftlichen Gründen zu optimieren. „Das ist das Gegenteil von Patientenorientierung“, so Gaß. Wenn die Reform so komme, wie geplant, werde das zu gewaltigen Veränderungen der Versorgungslandschaft führen. „Die komplexen Steuerungselemente führen nicht zu den gewünschten Effekten“, resümierte Gaß. 

Parlament kommt erst nach der Sommerpause zu Zug

Der Kabinettsbeschluss der Reform ist mittlerweile vom 8. auf den 15. Mai verschoben – vor allem, weil das Bundesjustizministerium rechtliche Bedenken angemeldet haben soll. Durch die Verschiebung ist die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag vor der Sommerpause nicht mehr realistisch. Der parlamentarische Gesetzgebungsverfahren kann aus Sicht des DKG-Politikressorts somit erst im Spätsommer beginnen. Der Bundesrat könnte hingegen noch vor der Sommerpause eine Stellungnahme zum KHVVG beschließen. Alle 16 Bundesländer hatten bereits am 30. April eine gemeinsame Stellungnahme im Bundesgesundheitsministerium abgegeben. Kernkritik der Länder ist die Verletzung ihrer Planungshoheit durch den Bund.

Gaß: „Keine Revolution, sondern ein Blindflug“

Gerald Gaß monierte, die Reform sei ein Blindflug, weil keine belastbare Auswirkungsanalyse vorhanden sei – obwohl sie Minister Karl Lauterbach versprochen habe. Das von der Regierungskommission ins Spiel gebrachte Analysetool, das demnächst für Länder und Kommune zugänglich gemacht werden soll, könne diesen blinden Fleck nicht beseitigen. 

Auch die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) äußert deutliche Kritik am Reformverlauf. "Die Planung am grünen Tisch in Berlin geht absehbar an der Versorgungsrealität vorbei", so Vorstandschef Christian Höftberger. Neben der Länderbeteiligung durch eine Zustimmungspflicht zur Krankenhausreform im Bundesrat fordert der Verband eine "datenbasierte und valide Auswirkungsanalyse, die vor dem Schaffen von Fakten initiiert werden muss, sowie einen realistischen Umsetzungszeitplan".

Autor

 Jens Mau

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