Krankenhausreform

Länder fordern Ausnahmen bei der Vorhaltevergütung

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Länder fordern Ausnahmen bei der Vorhaltevergütung
© FangXiaNuo

Die Gesundheitsminister der Länder haben kurz vor dem letzten Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform ein dreiseitiges Positionspapier zur Reform in Umlauf gebracht, dass sich deutlich von den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unterscheidet. Dissens gibt es offenbar bei der Vorhaltefinanzierung, den Leistungsgruppen und den Level 1i-Kliniken. 

Vorhaltefinanzierung: Ausnahmetatbestände aufnehmen

Für Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung müsse es eine höhere Vorhaltevergütung geben, fordern die Länder. Weiterer Kritikpunkt: Die Bemessungsgrundlage für das Vorhaltebudget insgesamt dürfe nicht 2021 sein. Es müsse über zwei Jahre und dann alle drei Jahre berechnet werden. Außerdem müssten für die Vorhaltebudgets Ausnahmetatbestände existieren, etwa bei Schließungen und Verlagerungseffekten. Die Auszahlung solle nicht über die Länder, sondern über die Krankenhausabrechnung stattfinden, sonst würde sich der Geldfluss unnötig verzögern. Zudem solle der Sicherstellungszuschlag in die Vorhaltevergütung integriert werden. Das heißt, für Sicherstellungs-Krankenhausstandorte sollte die Vorhaltepauschale aufgestockt werden.

Leistungsgruppen: Frist für Zuweisung zu kurz

Die Länder fordern, von Beginn an in die Definition und die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen integriert zu werden. Das BMG hatte ein dreistufiges System vorgeschlagen: Erst liefert das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ein Gerüst, dann sollen die Selbstverwaltungspartner beteiligt werden, und am Ende schnüren BMG und Länder das Ergebnis zusammen. Diesen Prozess lehnen die Länder ab.

Außerdem fordern sie, dass sie für die Zuweisung der Leistungsgruppen an die Kliniken bis 2026 Zeit bekommen, weil sie dafür die Krankenhausgesetze und die Krankenhausplanung anpassen müssen. Es bestehe keine Notwendigkeit, Leistungsgruppen direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes zuzuweisen. Die Vorhaltevergütung lasse sich auch anhand des Erlösvolumens 2019 zuweisen, heißt es in dem Papier. Bei den Qualitätsanforderungen für Leistungsgruppen seien auch Kooperationen und Verbünde zu berücksichtigen. "Der Genehmigungsvorbehalt des Bundes ist für die Länder nicht akzeptabel“, erklären die Länder. Um Bürokratie zu vermeiden, sollten Zu- und Abschläge abgeschafft und stattdessen in die Mindestvorgaben für die Leistungsgruppen integriert werden. 

Level 1i-Häuser sollen Plankrankenhäuser sein

Auch beim Level 1i gibt es große Meinungsunterschiede. Diese Häuser sind für die Länder Plankrankenhäuser, solang sie stationäre Leistungen erbringen und dürfen nicht aus dem Krankenhausplan fallen. Auch den Level-1i-Kliniken müssten Leistungsgruppen und Vorhaltebudget zugewiesen werden dürfen. 

Zu guter Letzt fordern die Länder, dass die vom BMG angekündigten zusätzlichen Aufwendungen für Unikliniken vom Bund kommen müssten. 

Am Donnerstag, den 29. Juni findet die letzte Bund-Länder-Runde in Berlin statt, dannach wollen Bund und Länder einen Referentenentwurf für die Klinikreform erarbeiten.

Autor

 Jens Mau

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