Orientierungswert

Lösungen sind nicht in Sicht

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Lösungen sind nicht in Sicht
Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e.V. © © DEKV

Im Jahr 2021 betrugen die Gesundheitsausgaben in Deutschland 474 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr wird erwartet, dass sie die Schwelle von 500 Milliarden Euro überschreiten. Dies entspricht mittlerweile 12,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Parallel dazu sind die deutschen Krankenhäuser finanziell in einer prekären Situation: Laut der aktuellen Krankenhausstudie von Roland Berger machte bereits im Jahr 2022 mehr als die Hälfte der Krankenhäuser Verluste. Angesichts der allgemeinen Preissteigerungen und insbesondere der ungedeckten steigenden Personalkosten wird sich dieser Trend weiter verstärken, denn im stark regulierten Gesundheitssystem können die Krankenhäuser höhere Kosten nicht durch höhere Preise auffangen.

Steigende Kosten: Die Folgen für verschiedene Krankenhäuser

Für die Krankenhäuser hat das je nach Träger unterschiedliche Folgen: Uniklinika sind als Landesbetriebe nicht insolvenzfähig. Daher hat zum Beispiel das Land Sachsen-Anhalt für seine Universitätskliniken im Jahr 2021 ein Defizit in Höhe von 74 Millionen Euro auffangen müssen. Bei kommunalen Krankenhäusern wird die Politik vor Ort nicht zulassen, dass sie schließen. In Berlin sind im aktuellen Haushalt zusätzlich 224,9 Millionen Euro für den Ausgleich von Defiziten und weiteren Investitionen für den landeseigenen Klinikverband Vivantes vorgesehen. Bei kirchlichen Krankenhäusern ist es aber nicht möglich, dass die benötigten Finanzmittel bereitgestellt werden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die freigemeinnützigen Häuser versuchen sich gegen diese ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu wehren.

Die Beibehaltung der Fünf-Tage-Zahlungsfrist bis zum 31. Dezember 2024 ist deswegen für freigemeinnützige Krankenhäuser eine wichtige Maßnahme, die die Krankenhäuser mit Erleichterung aufgenommen haben, denn sie verschafft den Krankenhäusern eine kurze Atempause. Ein Auslaufen der Zahlungsfrist-Verkürzung hätte für viele Krankenhäuser zusätzliche Kosten in Höhe von zweistelligen Millionenbeträgen bedeutet. Diese fallen durch die Änderung für 2024 nicht an.

Vesprechen der Bundesregierung: Finanzierung von Vorhaltekosten

Alle Forderungen, Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah in der Finanzierung zu berücksichtigen, werden jedoch von der Bundespolitik zurückgewiesen. Das Argument lautet, dass nicht die Inflation, sondern der Fallzahlrückgang für die finanzielle Misere der Häuser verantwortlich ist. Es wird versprochen, dass nach einer Reduktion der stationären Kapazitäten durch die Krankenhausreform, die Finanzierung von Vorhaltekosten eine Besserung bringen wird.

Wie die Ausgestaltung der Vorhaltekosten aussehen wird und welche unerwünschten Nebenwirkungen die konkreten Regelungen haben werden, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch klar: Wenn die zur Verfügung gestellten Finanzmittel zu knapp bemessen sind, werden Patientinnen und Patienten gezwungen sein, auf bestimmte Leistungen zu warten oder ganz zu verzichten. Orientiert sich die Bedarfsplanung für das Angebot an stationärer Versorgung an der Kassenlage und nicht am medizinisch Notwendigen, führt die versprochene Entökonomisierung zu einer verdeckten Rationierung.

Autor

 Christoph Radbruch

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