Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser verabschiedet. Ursprünglich sollte der Katalog im September erscheinen, vor allem aufgrund der Verhandlungen zu den Hybrid-DRG kam die Einigung nun erst im November. Hybrid-DRG sollen sektorenübergreifende Behandlungen im Krankenhaus fördern und werden für ausgewählte Eingriffe mit maximal einem Behandlungstag gezahlt. Dies betrifft knapp 180.000 Fälle und rund 400 Millionen Euro für diese neue Abrechnungsform im Jahr 2024. Da diese Fälle zukünftig über Hybrid-DRG vergütet werden, wird der Betrag aus dem DRG-Volumen von rund 65 Milliarden Euro herausgetrennt. Bei der Verlagerung der Kosten gab es den entscheidenden Dissens. Knackpunkt: Die Hybrid-DRG sind eine Mischkalkulation und nicht die ganzen 400 Millionen Euro der aus dem Katalog herausgenommenen Fälle werden über die Hybrid-DRG ausgeschüttet. Es ging um eine Finanzierungslücke von rund 100 Millionen Euro, die nun, grob gesagt, von beiden Seiten (DKG und GKV) getragen wird.
Bei der Verabschiedung des DRG-Kataloges für 2025 wird diese Abrechnungsform wohl erneut auf der Tagesordnung stehen. Dann soll die Zahl jener Behandlungen, die über Hybrid-DRG abgerechnet werden können, drastisch erhöht werden. So steht es im Anhang der Hybrid-DRG-Verordnung (Anhang 3). Die Rede ist dann von rund einer Million Fälle mit einem entsprechend höheren Streitpotenzial.