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  • 12.03.2017

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2017

Seite 28

Arbeitsrecht

Zur Arbeitnehmerüberlassung einer DRK-Gestellungsschwester

Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden…

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