Arbeitsrecht
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist nicht nutzlos
Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement pflichtwidrig unterlassen, so ist die krankheitsbedingte Kündigung des erkrankten Arbeitnehmers unwirksam. Die Nutzlosigkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wird nicht dadurch begründet, dass der Arbeitnehmer seine vorherigen Erkrankungen als schicksalshaft bezeichnet.1
Kein Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitarbeit
Der Begriff der „Mehrarbeit“ wird weder im…