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  • 22.01.2018

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2018

Seite 42

Arbeitsrecht

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist nicht nutzlos

Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement pflichtwidrig unterlassen, so ist die krankheitsbedingte Kündigung des erkrankten Arbeitnehmers unwirksam. Die Nutzlosigkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wird nicht dadurch begründet, dass der Arbeitnehmer seine vorherigen Erkrankungen als schicksalshaft bezeichnet.1

Kein Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitarbeit

Der Begriff der „Mehrarbeit“ wird weder im…

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