Antwort des Rechtsexperten:
MFA sind mit ausgebildeten Pflegepersonen vom Qualifikationsprofil her nicht vergleichbar. Sie sind zur Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten in Arztpraxen ausgebildet und haben nur rudimentäre Kenntnisse in der Heilkunde. MFA kommen im Berufsschulunterricht allemal in drei Jahren nach § 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zur/m MFA (MedFAngAusbV) auf max. 750–800 Unterrichtsstunden und erreichen bei medizinischen und pflegerischen Aspekten eine Stundenzahl…