Die viel beschworene Verzahnung von ambulanter und stationärer Leistungserbringung hat durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26. April 2022 weitere Barrieren aufgezeigt bekommen.
Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, die sich nicht monetär im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen auswirken, sind nach der Auslegung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. April 2022 (Aktenzeichen B 1 KR 15/21 R) von § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2…