Während dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eine (Normen-)Feststellungsklage gegen die Erhöhung der Mindestmenge für die Behandlung von Früh- und Reifgeborenen zugrunde liegt, betrifft der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren eines Krankenhauses zur Mindestmenge im Bereich Kniegelenk-Totalendoprothese.
Für Krankenhäuser bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen…