Kommentar

Transformationsfonds: Die Unikliniken dürfen nicht leer ausgehen

  • Vorstandsvorlage
  • Management
  • 20.05.2025

f&w

Ausgabe 5/2025

Seite 428

Christiane Stehle

Die Universitätskliniken bleiben beim Transformationsfonds außen vor. Ein politisches Versäumnis mit Folgen, kritisiert Klinikmanagerin Christiane Stehle.

Die Krankenhausreform soll eine effizientere und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung schaffen und die Universitätskliniken stehen als Maximalversorger, Innovationszentren und Ausbildungsstätten an vorderster Front. Sie übernehmen die komplexesten Fälle, treiben die medizinische Forschung voran und bilden den ärztlichen und pflegerischen Nachwuchs aus. Doch wenn es um die finanziellen Mittel aus dem Transformationsfonds geht, werden sie weitgehend ignoriert. Eine Erfahrung, die wir bereits mit dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) gemacht haben. Die Mittel wurden vorrangig an nicht universitäre Kliniken verteilt und komplexe und dadurch teurere Digitalisierungsprojekte der Hochschulkliniken hatten es sehr schwer, eine ausreichende Förderung zu erhalten.

Unikliniken gehen beim Transformationsfonds leer aus

Mit der Krankenhausreform besteht nun die nächste Chance, eine gezielte Förderung für Universitätskliniken sicherzustellen – doch bisher sind sie im Transformationsfonds erneut benachteiligt. Während andere Krankenhäuser Unterstützung für Versorgungsverbünde, Notfallstrukturen oder Ausbaukapazitäten erhalten, bleiben Hochschulkliniken auf telemedizinische Netzwerke und Zentren für seltene und schwerwiegende Erkrankungen beschränkt. Die Universitätskliniken sollen die Versorgung konzentrieren, Forschung und Lehre sichern, hochkomplexe Fälle behandeln – aber ohne die strukturelle Förderung, die genau diese Transformation ermöglichen würde. Das ist ein fundamentaler Widerspruch zur Zielsetzung der Reform. Universitätskliniken sind nicht nur Leuchttürme der Spitzenmedizin, sondern auch essenziell für die regionale Versorgung. Doch ohne eine angemessene finanzielle Ausstattung wird dies infrage gestellt. Ja, der Bundesrat hat das Problem erkannt und eine gesetzliche Anpassung gefordert. Doch bislang fehlt die rechtliche Grundlage – ein leeres Versprechen bleibt ein leeres Versprechen.

Ob und wie die Krankenhäuser vom neuen Sondervermögen des Bundes in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur profitieren werden, ist indes auch unklar. Wenn dieses Geld tatsächlich einen Unterschied machen soll, dann muss es dorthin fließen, wo es am dringendsten gebraucht wird. Nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern gezielt in die Kliniken, die unsere Gesundheitsversorgung langfristig sichern. Krankenhäuser, die mehr als 30.000 Behandlungsfälle pro Jahr stemmen, sind das Rückgrat des Gesundheitssystems – sie müssen in den Fokus der Förderung rücken. Denn eines ist sicher: Strukturen lassen sich abbauen, aber im Notfall nicht einfach wieder aufbauen. Die Universitätskliniken sind ein wichtiger Teil der kritischen Infrastruktur. Sie müssen im Ernstfall die Versorgung auch unter besonderen Bedingungen sicherstellen und weiterhin leistungsfähig bleiben. Und last, but not least – öffentliches Geld sollte vor allem Einrichtungen in der Trägerschaft von Bund, Land und Kommunen zugutekommen.

Die Bundesregierung muss dringend handeln, denn die Krankenhauslandschaft verändert sich rasant. Und wenn Universitätskliniken nicht endlich die Unterstützung erhalten, die ihrer Rolle entspricht, dann wird das Auswirkungen auf die gesamte Versorgung haben. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung – nicht als Privileg, sondern als Notwendigkeit für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung.

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