Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Entwürfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Digital-Gesetz (DigiG) und Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) beschlossen. Das teilt das BMG mit. Mit den beiden Digitalgesetzen will Minister Karl Lauterbach (SPD) seine digitale "Aufholjagd" starten: „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Gesundheitsdaten überall sicher genutzt werden, um sie besser zu versorgen. Und Wissenschaftler sollen sicher sein, dass sie in Deutschland die beste Voraussetzung für ihre Forschung bekommen“, so der Minister. Ein Medizinforschungsgesetz soll folgen. Zudem hoffe Lauterbach, „KI – am besten ‚Made in Germany‘ – zukünftig in der Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten einsetzen zu können.
Digitalgesetz
Kernelement des DigiG ist die elektronische Patientenakt (ePA), die ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten in der Opt-Out-Variante zur Verfügung steht – im ersten Schritt mit einem digitalen Medikationsmanagement. Zudem soll das E-Rezept verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung werden.
Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Mit dem GDNG sollen Daten für die Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort besser verfügbar gemacht werden. Um eine erleichterte Nutzbarkeit der Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke zu schaffen, soll unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit zentraler Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Datennutzung aufgebaut werden. Ebenso soll das Gesetz den Aufbau einer internationalen Gesundheitsdateninfrastruktur vorantreiben.
f&w-Titel "Daten"
- Der Schatz im Datenraum: Gesundheitsdaten sind Schätze. Sie können neue Erkenntnisse liefern und die Versorgungswelt auf ein neues Level heben. Europa hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Deutschland muss sich sputen, um den Anschluss an den Europäischen Gesundheitsdatenraum nicht zu verpassen.
- Der Zweck heiligt den Einsatz: Klinische Daten ermöglichen mehr Transparenz und beschleunigen die Transformation hin zu einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung, sagt unser Autor.
- Von den Kleinen lernen: Datenregister – befüllt mit ambulanten Gesundheitsdaten – haben das Potenzial, als flexible dezentrale Datenpools zu dienen, schreibt unsere Autorin.
- "Ein Booster für die Digitalisierung": Über die Potenziale und Anforderungen in der Gesundheitsdatennutzung spricht Sylvia Thun, Vorsitzende des Interop Councils, im f&w-Interview.
- Kritische Masse erreichen: Wie sich die (Implementierungs-)Last des EHDS auf den Kliniksektor auswirken wird, sei noch völlig unklar, sagt Christian Elsner, Kaufmännischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz.