Heute hätte das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Doch dazu kam es aus verschiedenen Gründen nicht. Die Verhandlungen gehen aber weiter, wie aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums zu hören ist.
Am 8. Mai soll das Kabinett den KHVVG-Entwurf absegnen. Im KHVVG ist auch der Transformationsfonds beschrieben, der mit je 25 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds und den Kassen der Bundesländer gefüllt werden soll. Die Details des Fonds, also nach welchen Kriterien das Geld verteilt wird, soll in einer Rechtsverordnung von Bund und Ländern geregelt werden. Spannend dürfte sein, was der Fonds über Abteilungs- oder Klinikschließungen hinaus finanzieren soll. Zentralisierung oder telemedizinische Leistungen dürften dazugehören, wo die Grenze genau verläuft, darüber verhandeln beide Seiten. Da im Gesundheitsfonds Bundesgeld steckt, könnte auch der Bundesfinanzminister Christian Lindner noch ein Wort beim Transformationsfonds mitreden.
Dissens mit den Ländern
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich nach gescheiterten Verhandlungen mit den Ländern entschieden, die Finanzierungsreform in Form des KHVVG ohne Zustimmungspflicht der Länder zu machen. Allerdings braucht der Bund die Länder bei der Absegnung der Leistungsgruppen. Per Rechtsverordnung müssen beide Seiten die Kriterien für die Leistungsgruppen festlegen. Viele Differenzen sind bisher nicht ausgeräumt. So sträuben sich die Länder gegen die vom BMG anvisierten Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen. Außerdem gibt es Dissens bei der Anzahl von Fachärzten, die pro Leistungsgruppe vorgehalten werden sollen. Nach Ansicht des Bundes sollen es in der Regel drei pro Leistungsgruppe sein. Den Ländern, so heißt es aus dem BMG, ist das zu viel. Außerdem favorisieren die Länder eine Zählung wie in Nordrhein-Westfalen, wo einzelne Fachärzte für verschiedene Leistungsgruppen (also mehrfach) gezählt werden. Auch bezüglich der Möglichkeit für Kliniken, bei bestimmten Leistungsgruppen zu kooperieren, besteht Dissens. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte den Ländern (und den Kliniken) diese Möglichkeit zugestanden. In der Frage, wie weitreichend diese Kooperationen sein dürfen, besteht allerdings keine Einigkeit.
Transparenzatlas kommt am 16. Mai
Der Transparenzatlas soll wie geplant am 16. Mai online gehen. Die risikoadjustierten Komplikationsraten wird das zuständige Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) allerdings nachliefern. Perspektivisch wird das Portal einen Vergleich umliegender Häuser liefern. Patienten sollen sich anhand von Fallzahlen, Anzahl der Fachärzte und Komplikationsrate ein Bild über die Qualitätsunterschiede machen können. Anfang der Woche hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Refresh ihres Krankenhausverzeichnisses vorgestellt.
Ambulantisierung: Länder sollen liefern
Was die Ambulantisierung und Entbürokratisierung betrifft, so hat Karl Lauterbach den Ball an die Länder zurückgespielt. Der Bundesminister hat seine Ministerkollegen um schriftliche Vorschläge zu den Themen gebeten. Zur Ambulantisierung steht außerdem eine Empfehlung der Krankenhauskommission des BMG aus. Dem Vernehmen nach ist das Papier der Kommission fertig, steckt aber noch in der Abstimmung mit dem BMG. Vielleicht kommt dann auch mehr Licht in die Frage, welche Relevanz die Level-1i-Kliniken kurz- und mittelfristig haben sollen. Diese ambulant-stationäre Versorgungseinheit ist im KHVVG beschrieben, allerdings ist schwer einschätzbar, welche Rolle diese Häuser im ambulant-stationären Setting einnehmen.
Notfallreform steht auf der Agenda
Weiter auf der Agenda des Ministeriums steht die große Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Halbjahr kommen. Den Entwurf hatte das BMG bereits vor über einem Jahr angekündigt. Ob diese große Reform in dieser Legislatur kommt und in welchem Zusammenhang sie mit der Krankenhausreform steht, bleibt erstmal abzuwarten.