Orientierungswert

Der stille Teil der Krankenhausreform

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Der stille Teil der Krankenhausreform
Berndatte Rümmelin © Regina Sablotny

Der Streit um das Krankenhaus-Transparenzgesetz geht in die entscheidende Phase. Am 24. November wird sich der Bundesrat mit dem eigenwilligen Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach befassen. Das Gesetz könnte durch ein Vermittlungsverfahren und einen Einspruch des Bundesrates gestoppt werden. Ob sich dafür unter den Ländern die erforderlichen Mehrheiten finden, ist aber noch nicht ausgemacht.

Auch nachdem der Bundestag das Gesetz überarbeitet und ergänzt hat, kann man mit dem Kern der Regelung nicht zufrieden sein. Sicherlich, die vorgesehenen Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser sind gut. Aber sie können weitere Regelungen zur nachhaltigen Finanzierung der Inflationskosten und Tarifsteigerungen nicht ersetzen. An den Versorgungs-Leveln hat auch der Bundestag in seinen Beratungen festgehalten, obwohl die Größe eines Krankenhauses kein Maßstab für die Behandlungsqualität ist. Zudem bringt das Gesetz weitere Bürokratieanforderungen, allen Ankündigungen von Gesundheitsminister Lauterbach für eine Entbürokratisierung zum Trotz.

Krankenhausreform: Länder sollten gemeinsam wachsam bleiben

Das Transparenzgesetz enthüllt nun immer mehr seinen eigentlichen Zweck: Es dient Gesundheitsminister Lauterbach nicht vornehmlich zur Transparenz- und Qualitätssteigerung im Interesse der Patient:innen, sondern vor allem als Verhandlungsmasse im Streit zwischen Bund und Ländern um die Krankenhausreform. Es ist nun an den Ländern, sich dabei nicht auf den Kuhhandel zulasten ihrer Planungshoheit und der künftigen Krankenhausversorgung einzulassen. Gefahr droht ihr beispielsweise bei der Zuordnung der Leistungsgruppen. Gesundheitsminister Lauterbach will in der Umsetzung des Transparenzgesetzes derzeit erbrachte Krankenhausfälle gruppieren und den Kliniken auf diesem Weg Leistungsgruppen zuweisen. Und dies, obwohl die Zuweisung der Leistungsgruppe eigentlich erst später, im Rahmen der Krankenhausreform und durch die Länder, erfolgen soll. Als Grundlage dafür sind dann Anforderungen und Qualitätskriterien vorgesehen.

Wenn die Länder nicht aufpassen, wird auf diesem Weg ein wichtiger Teil der Krankenhausreform stillschweigend vorweggenommen, ohne dass die sinnvollen Kriterien zu Ausstattung und Qualität bei der Vergabe der Leistungsgruppen eine Rolle spielen. Daher sollten die Länder wachsam bleiben und sich die Geschlossenheit bewahren, die sie zuletzt mit ihrem gemeinsamen Brief an den Bundesminister zum Ausdruck gebracht haben.

Autor

 Bernadette Rümmelin

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