Dass der Vermittlungsausschuss dem Transparenzgesetz zugestimmt hat, ist wichtig. Die Vorstufe der großen Krankenhausreform ist somit geschafft. Der in Aussicht gestellte Milliardentopf war wohl das „Schmiermittel“, dass die knarzende Tür geöffnet hat und so ist der Weg frei für die Zuordnung von Leistungsgruppen. Die anvisierte Qualitätstransparenz ist am Ende nicht neu, bleibt nur zu hoffen, dass diese Initiative auch bei den Adressaten, sprich den Bürgern und Patienten verständlich ankommt – sonst wäre am Ende nicht viel gewonnen, außer nur noch mehr Bürokratie.
Im Punkto Leistungsgruppen hat man sich für den NRW-Weg entschieden und den Schweizer Ansatz der Leistungsgruppen leider nicht weiterverfolgt. Aber um den Finger in die Wunde zu legen: Warum ist man nicht ein Stück mehr aus der sektoralen Denke herausgetreten? Gerade wenn Ambulantisierung und Hybrid-DRG greifen, werden sich vermehrt auch Ärztezentren und MVZs wesentlich an der (elektiven) Versorgung beteiligen. Wäre es dann nicht auch sinnvoll, diese im Rahmen des Gesetzes mit aufzunehmen, um auch hier die Transparenz zu erhöhen? Es kann doch nicht sein, dass die Transparenz- und die gewünschte Qualitätsoffensive (Stichwort Mindestmengen sowie sonstige Struktur- und Prozessvorgaben) an der dual geförderten Kliniktüre enden?
Auch zum Bereich der Finanzierung, und ob die in Aussicht gestellten Sofort-Finanzhilfen via der Basisfallwerte genügen, um die Probleme und den kalten Strukturwandel aufzuhalten lässt sich trefflich diskutieren. Um es aber nicht kleinzureden: Einen Strukturfonds in dieser Höhe zur Verfügung zu stellen, ist bemerkenswert. Jedoch wird der Griff in den Gesundheitsfonds zu Budgetkämpfen zwischen den Sektoren führen, Verteilungsfragen werden wahrscheinlich auch populistisch geführt werden. Auch wenn sich mittelfristig Einsparungen durch neue Strukturen einstellen können, wird in der Transformationsphase das Fonds-Geld an anderer Stelle im System fehlen.
Ein zusätzliches Sondervermögen mit dem Finanzminister ist wohl kaum durchzusetzen, daher könnte auch über neue fiskalische Finanzierungsquellen, wie die Erhöhung der Tabak- oder die Einführung einer Zuckersteuer sowie sonstige Lenkungssteuern mit Bezug zum Gesundheitswesen nachgedacht werden. Auch ein „Gesundheits-Solidaritätsbeitrag“ könnte diskutiert werden. Eine Lösung über die Umsatzsteuer hätte den Vorteil, dass die Erlöse hälftig den Ländern zufließen – welche die Planung ja am Ende verantworten. Das könnte dann auch dazu führen, dass die andere Hälfte, die ja von den Ländern kommen soll, leichter fließen könnte.
Kurz gesagt: Es ist gut, dass es nun endlich vorangeht. Verbesserungspotenziale wird es immer geben, es kommt aber nun darauf an, dass wir vorankommen. Aber: Alle sprechen seit Jahrzehnten von der Überwindung der Sektorengrenzen. Dies scheint hier ein wenig vergessen worden zu sein.