Wer viel und oft mit der Deutschen Bahn (DB) unterwegs ist und sich mit der Krankenhausreform beschäftigt, dem beflisst ab und an das Gefühl, dass hier Parallelen bestehen: Scheinbar hat der Bundesgesundheitsminister eine Verbindung mit knapper Umsteigezeit gebucht. Alle, die viel mit der DB unterwegs sind und an ihrem Ziel verbindlich ankommen wollen, wissen jedoch, dass dies eine Art Kardinalsfehler ist und man am besten nur „direkte Verbindungen“ bucht – auch wenn Sie zuweilen teurer sind und länger dauern. Denn: So gut wie nie erreicht ein Zug pünktlich den Bahnhof, der Anschlusszug wird meist verpasst und eine lange Wartezeit stellt sich an Bahnhöfen wie Mannheim, Hamm & Co. ein. Das ist ärgerlich, aber ex ante absehbar. Und dann, wenn man den nächsten Zug endlich bekommt, entfällt zumeist die Verpflegung, weil das Bordrestaurant geschlossen ist – sei es aufgrund von Liefer-, oder Personalengpässen oder wegen technischen Problemen. Und so ist es auch bei der Reform.
Signalstörung auch bei der Reform
Wir stehen alle gefühlt auf dem Bahnsteig und warten auf heilsbringende Durchsagen und den Anschlusszug, der von den Ländern nicht freigegeben wird: Wohl eine Signalstörung. Und Hunger haben die Kliniken auch, betrachtet man die aktuellen Defizite. Aber auch hier ist das Finanzierungs-Bordrestaurant geschlossen. Fehlen nur noch Streiks – was zum Glück so im Klinikwesen kaum vorstellbar wäre – dafür besteht zu viel Empathie den Patienten gegenüber. Hier gibt es wohl doch ein Unterschied. Eine weitere Gemeinsamkeit hingegen ist der riesige Investitionsstau, der wie ein Damoklesschwert über allem schwebt.
Aber zurück zum Ernst der Sache: Wie müsste das Vorgehen bei einer „geregelten Krankenhausreform“ sein? Zunächst müssten gemeinsame Versorgungsziele festgelegt werden, das heißt ein Zielbild, soweit dies nicht schon gesetzgeberisch definiert ist. Eine Expertengruppe würde ein normatives Modell erarbeiten, dass den Zielen der Versorgung folgt, wie es in Teilen die Regierungskommission getan hat. Um dann nicht den Anschlusszug zu verpassen, sollten darauf aufbauend die einzelnen Bundeländer die Auswirkungen – ihrer Planungskompetenz folgend – Simulationsmodelle mit dem zuvor erbarbeiten Zielbild durchführen. Im Rahmen einer einzuberufenden Enquetekommission zur operativen Umsetzung der Krankenhausreform würden dann die jeweiligen Ergebnisse und Fragen diskutiert:
- Wo weichen die Vorgaben vom Zielbild ab?
- Welche Ausnahmeregelungen sind zu treffen?
- Welche Höhe muss der Transformationsfonds für welche Projekte haben?
Erst danach kann die Umsetzung starten.
Finanzierung in zwei Schritten
Und auch im Bereich der Finanzierung, Stichwort geschlossenes Bordrestaurant, gilt es zwei Schritte zu berücksichtigen. Schritt 1: Sicherung der versorgungsnotwenigen Häuser durch eine Übergangsfinanzierung, einem sogenannten Rettungsschirm. Welche Häuser das betrifft und wie hoch dieser Sofort-Rettungsschirm sein müsste, könnte via Enquetekommission bestimmt und berechnet werden. Schritt 2: Kliniken, die gemäß den Analysen der Enquetekommission versorgungsrelevant sind, müssten nun Transformationsmittel erhalten. Diese könnten entweder durch ein weiteres Sondervermögen finanziert werden, wobei dies unwahrscheinlich ist, oder durch neue Finanzierungsquellen, wie die Erhöhung von Tabaksteuern oder sonstiger Lenkungssteuern mit Bezug zum Gesundheitswesen. Auch ein „Gesundheits-Solidaritätsbeitrag“ könnte diskutiert werden. Eine Lösung über die Umsatzsteuer hätte den Vorteil, dass die Erlöse zur Hälfte den Ländern zufließen, die die Planung verantworten.
Fazit: Vielleicht können die Anschlusszüge doch noch auf den letzten Meter erreicht und ein zu spätes Ankommen am Zielbahnhof mit lebensbedrohlicher Unterzuckerung verhindert werden. Und Investitionsmittel zur „Versorgungs-Wende“ müssten auch bedacht werden. Zumindest würde sich das die Mehrheit der Krankenhaus-Passagiere wünschen.