Arbeitsrecht
Ungerechtfertigte Befristung einer Arbeitszeiterhöhung ist unwirksam
Besteht keine Rechtfertigung für die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung, ist diese wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Beträgt das Aufstockungsvolumen min. 25 % einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung, bedarf die Befristung besonderer berechtigter Gründe.(1)
Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem Tag Befristungsüberschreitung
Die Überschreitung der…