Aus dem BDPK

Entlassmanagement in der Reha

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  • 05.09.2019

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Ausgabe 9/2019

Seite 842

Seit dem 1. August 2019 sind die Reha-Kliniken verpflichtet, den im Februar 2019 in Kraft getretenen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement umzusetzen. Wie das in der Praxis funktioniert, haben wir Dr. Ralf Bürgy, Leiter der Abteilung Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement bei Mediclin, gefragt.

Herr Dr. Bürgy, welche Neuerungen und Herausforderungen hat der Rahmenvertrag Entlassmanagement für Mediclin mit sich gebracht?

Vorab möchte ich sagen, dass das Entlassmanagement im Akutbereich bereits längere Zeit erprobt ist als bei Reha-Einrichtungen. Unser Eindruck ist, dass es an manchen Stellen bei der Umsetzung des Entlassmanagements im Akutbereich noch hapert. Aus Sicht von Rehabilitationskliniken kommen damit verbundene Informationen zum Patienten lückenhaft oder gar nicht an – wie der qualifizierte Medikationsplan mit QR-Code für die automatisierte Übernahme in eine  elektronische Patientenakte oder eine aus dem Entlassmanagement abgeleitete strukturierte Überleitungsinformation. Die Organisation der Nachversorgung ist in der medizinischen Rehabilitation ein wichtiger Aspekt im Behandlungsprozess, sodass sich bei uns wenig inhaltliche Veränderungen durch das neue Entlassmanagement ergeben haben.

In den letzten Monaten haben wir in unseren Reha-Einrichtungen die administrativen Anforderungen vermittelt, Zuständigkeiten festgelegt und technische Voraussetzungen für die Erstellung der Dokumentation und von Verordnungen vorbereitet. Eine der größten Herausforderung ist die Anschaffung der IT und Technik, die für die elektronisch unterstützte Verordnung beziehungsweise Ausstellung von erforderlichen AU-Bescheinigungen beziehungsweise des qualifizierten Medikationsplans erforderlich sind. Das ist nicht nur eine logistische, sondern auch eine finanzielle Komponente, die die Kliniken zusätzlich belastet.

Inwiefern?

Durch das Entlassmanagement klären wir mit dem Patienten den Auftrag für die Nachversorgung und dokumentieren erforderliche Schritte dazu, das schafft Sicherheit für beide Seiten, aber erhöht den Dokumentationsaufwand. Die vollständige Umsetzung der zusätzlichen administrativen Aufgaben durch das Entlassmanagement wird in der Rehabilitation wohl noch einige Jahre dauern, denn viele Reha-Kliniken verfügen noch nicht über eine elektronische Patientenakte mit Medikationsmodul. Deshalb muss der Medikationsplan am Ende der Behandlung ebenso wie der Entlassbrief zusätzlich manuell erstellt werden. In unseren Kliniken mit elektronischer Patientenakte wird das Entlassmanagement elektronisch unterstützt, aber die KIS-Hersteller fordern für die neue Funktion zusätzliche Lizenz- und Wartungskosten. Ein weiterer Punkt, der die Kosten für Reha-Kliniken erhöht – ohne eine Gegenfinanzierung. Die Transparenz und Nachverfolgbarkeit für die Organisation der Weiterversorgung von Patienten verursachen zusätzlichen administrativen Aufwand und Kosten, auf denen die Rehabilitationskliniken sitzen bleiben. Darüber hinaus drohen den Reha-Kliniken durch das eingeschränkte Verordnungsrecht noch mögliche Regressrisiken. Hier sehen wir Handlungsbedarf.

Gibt es neben den Herausforderungen auch positive Erfahrungen, die Sie gemacht haben?

Es ist nicht alles schlecht. Die neuen Regelungen zum Entlassmanagement bringen Klärung bei Fragen zur Weiterversorgung. So ist es hilfreich, dass der Rahmenvertrag ein Informationsschreiben mit allen Leistungen des Entlassmanagements und ein Einwilligungsformular für die Patienten enthält. Die Patienten werden umfassend informiert und Zuständigkeiten geklärt. Die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter wird dadurch auf die besonderen Bedarfe für die Zeit nach der Entlassung gelenkt. Die Möglichkeit der digitalen Übernahme des Medikationsplanes über den qualifizierten QR-Code vereinfacht die Aufnahme von Medikamenten in eine elektronische Patientenakte. Damit solche Vorteile in Reha-Kliniken erschlossen werden können, muss die Umsetzung des Entlassmanagements in zuweisenden Akutkliniken sich deutlich verbessern und Informationen bei Aufnahme zur Verfügung stehen.

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