Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat im Dezember eine Stellungnahme „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ vorgelegt. Auf knapp 50 Seiten schlägt sie eine Reform des DRG-Systems vor. Nach den Vorschlägen soll sich die Krankenhausvergütung in Zukunft weniger an der Anzahl der behandelten Fälle orientieren. Ein Teil der Vergütung soll, so die Kommission, fallunabhängig als Vorhalte-, der zweite Teil weiterhin fallabhängig als Behandlungspauschalen gezahlt werden. Die Vorhaltepauschalen sollen die Kosten der Krankenhäuser abdecken, die dadurch entstehen, dass bestimmte Leistungen und Kapazitäten dauerhaft bereitgehalten werden müssen, um den Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Fixkosten der Krankenhäuser würden damit erstmals unabhängig von der Zahl der Behandlungsfälle finanziert werden. Das ist grundsätzlich sicherlich eine positive Veränderung, die den Krankenhäusern Planungssicherheit gibt.
Krankenhausreform bringt größere Investitionslücke und mehr Regulierung
Allerdings gehört zu den Vorschlägen auch eine Veränderung der Strukturen. Krankenhäuser sollen Versorgungsstufen zugeordnet werden, die mit Leistungsgruppen kombiniert werden. Diese beschreiben bestimmte medizinische Versorgungsbereiche. Nur wenn einem Krankenhaus eine bestimmte Leistungsgruppe zugewiesen wurde, darf das Krankenhaus Leistungen aus diesem Bereich erbringen. Bei den Leistungsgruppen können auch Vorgaben zur technischen und personellen Ausstattung gemacht werden, damit die entsprechenden Leistungen erbracht werden dürfen. Insgesamt bringt die Krankenhausreform damit eine noch größere Investitionslücke und noch mehr Regulierung bei der Versorgungsstruktur.
Versorgungsstufen erfordern mehr Investitionen in die Digitalisierung
Die drei geplanten Versorgungsstufen werden noch stärkere Investitionen in die Digitalisierung erfordern. Patient:innen werden für die Behandlung zwischen Häusern verschiedener Versorgungsstufen wechseln. Hierfür müssen Informationen ausgetauscht werden, die über einen Entlassbrief hinausgehen. Vielleicht werden auch telemedizinische Konsile in der Vorbereitung oder der Nachbehandlung notwendig.
Leistungsgruppen: Krankenhäuser technische Ausstattung prüfen
Auch die Leistungsgruppen werden zusätzlichen Investitionsbedarf erzeugen, wenn die Zuweisung einer Leistungsgruppe mit Mindestanforderungen an die technische Ausstattung verbunden ist. Die Krankenhäuser müssen dann prüfen, ob die eigene technische Ausstattung den neuen Mindestanforderungen entspricht. Auf dieser Basis muss die Modernisierung geplant werden. Angesichts der seit Jahren unzureichenden Finanzierung der Investitionen durch die Länder kann hier eine erhebliche Investitionslücke entstehen, wenn die Mindestanforderungen auf dem neuesten Stand der Medizin und Technik gestellt werden.
Die Bundesländer stehen vor der Herausforderung, die Krankenhausplanung auf das neue System umzustellen. Dabei müssen dann auch notwendige Investitionen und die Kosten von Strukturanpassungen berücksichtigt werden. Die Bedürfnisse einzelner Länder oder Regionen werden nicht immer einfach mit dem neuen System zu erreichen sein.
Die endgültige Bewertung der Vorschläge zur Reform der Krankenhäuser muss warten, bis zu erkennen ist, welche Regelungen in ein Gesetz zur Reform der Krankenhausversorgung übernommen werden. Das Jahr 2023 wird von intensiven Diskussionen geprägt sein!