Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Bundestag verabschiedet Lauterbachs Gesetz-Omnibus

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Bundestag verabschiedet Lauterbachs Gesetz-Omnibus
© Deutscher Bundestag/Henning Schacht

Das nun vom Bundestag verabschiedete Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beinhaltet für Kliniken einige Neuregelungen. Nach etlichen Änderungsanträgen in den vergangenen Wochen ist das Gesetz zu einem mittelgroßen Omnibus geworden. Neben der Einführung der Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) im kommenden Jahr, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach auch eine Besserstellung der Kindermedizin auf Kosten der Krankenkassen, die Einführung von Tagespauschalen (SGB §115e) für ambulante Behandlung in Kliniken und die Hybrid-DRGs (SGB §115f) für sektorengleiche Vergütung auf den Weg gebracht. Die Bundesländer müssen dem Gesetz zustimmen, dies soll am 16. Dezember passieren.

PPR 2.0

Die PPR 2.0 soll ab 2024 verbindlich gelten, allerdings darf auch der Finanzminister bei der Ausgestaltung mitreden. Das hatte im Vorfeld für viel Protest gesorgt. Die ursprünglich festgeschriebene Regel, dass Kliniken mit Tarifentlastungsvertrag von den Konsequenzen der PPR 2.0 befreit sind, hat Lauterbach derweil wieder gestrichen. Auch was die Zukunft der Personalbemessung betrifft, hat der Minister Nägel mit Köpfen gemacht: Die ursprünglich geplante Entwicklung eines völlig neuen Instruments (Pepik) hat Lauterbach abgeblasen. Die PPR 2.0 soll stattdessen weiterentwickelt werden

Kindermedizin

Die Kindermedizin – notorisch unterfinanziert, weil die Behandlung nicht in das Schema der DRGs passt – bekommt mehr Geld. Zur Finanzierung der Pädiatrie sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr und 2024 jeweils 270 Millionen Euro fließen. Aus der gleichen Reserve werden 2023 und 2024 108 Millionen Euro für die Geburtshilfe bereitgestellt. In diesem Zusammenhang hat der Minister auch eine Regelung fürs Pflegebudget getroffen: Hebammen werden ab 2025 025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt. Den Verteilungsschlüssel haben dabei vor allem die Länder festgelegt. Von den ursprünglich vier Modellen der Regierungskommission ist wenig darin zu erkennen.

Tagesbehandlungen

Der Minister gibt den Kliniken mit diesem Gesetz die Möglichkeit, ursprünglich stationäre Leistungen ambulant zu erbringen und die Patienten am Abend nach Hause zu schicken. Etwa 140 Euro sollen dafür von der stationären Vergütung abgezogen werden, den Rest behält die Klinik. Wie attraktiv dieser Anreiz für Kliniken, Patienten und Kostenträger wirklich ist, dazu existieren viele Meinungen. Genaues wird wohl erst die Erfahrung zeigen, deshalb hat der Minister einen engen Evaluationsrahmen festgelegt.

Hybrid-DRGs 

Mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Einführung der Hybrid-DRGs hat der Minister ein größeres Fass aufgemacht. Es geht um eine Neubewertung ambulanter Leistungen, die sowohl für niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser attraktiver werden sollen. Einen Vergütungskatalog soll die Selbstverwaltung bis Ende März vorlegen, klappt das nicht, kann das Ministerium die Preistabelle festlegen. Die Hybrid-DRGs sollen dann schnell scharf geschaltet und ebenfalls engmaschig evaluiert werden.
 

Autor

 Jens Mau

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