Das Problem sitzt vor dem Bildschirm. Zugegeben, der Kalauer von IT-Experten in Unternehmen ob der technischen Unfähigkeit ihrer Kollegen in anderen Abteilungen ist nicht ganz neu. Aber oftmals trifft er zu. Die neuen technischen Möglichkeiten erfordern Fähigkeiten der User. Das gilt auch in Krankenhäusern, gerade in puncto Datensicherheit, Datenschutz und Abwehr von Cyberattacken. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert deshalb: „Ein Grundverständnis für die Möglichkeiten und Risiken informationstechnischer Systeme muss in die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärzten und Pflegekräften fest aufgenommen werden. Dazu sind die Ausbildungsstätten entsprechend zu verpflichten.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert eine zentrale, steuerfinanzierte Informationsplattform und verweist auf andere europäische Länder. „Vorteilhaft ist, wenn der Zugang zu den medizinischen Daten, also zur elektronischen Patientenakte, über dieses Portal erfolgt, wie zum Beispiel in Österreich oder Dänemark“, erklärt der VZBV auf f&w-Anfrage. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass alle Bürger jederzeit wissen, wo sie ihre Daten und die besten verfügbaren Informationen finden. „In Deutschland ist aktuell nur die Neuauflage eines Informationsportals für gute Gesundheitsinformationen geplant, das die Bürger dann über ihre Suchmaschinen wahrscheinlich ebenso wenig finden wie die bereits bestehenden guten Initiativen“, kritisieren die Verbraucherschützer.
Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schrieb in ihrem Beitrag zur Bundestagswahl für das Portal BibliomedManager: „Die Rechte der Versicherten zu stärken, die durch präventive Leistungen hoffentlich erst sehr spät Patientinnen und Patienten werden, erfordert transparente Information in verständlicher Sprache. Ein neues ,Nationales Gesundheitsportal‘ ist die richtige Antwort, weil alle Aussagen wissenschaftlich abgesichert sein werden.“
Die Verbraucherzentrale schreibt: „Über die Nutzung der einzelnen Anwendungen soll und muss aber jeder Bürger selbst entscheiden.“ Damit er das auf der Grundlage verständlicher und nicht interessengeleiteter Informationen könne, benötige er unabhängige Informationen und Erklärfilme, die anschaulich machten, was sich wann und wie ändert. Diese Informationen auf eine Art und Weise bereitzustellen, dass die Nutzer sie finden, sei eine wichtige öffentliche Aufgabe, denn in die Kommunikation rund um die elektronische Gesundheitskarte habe sich in der Vergangenheit eine Vielzahl von Interessen aus dem großen Kreis der Leistungserbringer und Kostenträger gemischt, die bei den Bürgern für unnötige Verunsicherung und Desorientierung gesorgt hätten. „Nutzer sind Bürger und sollten auch bei der weiteren Ausgestaltung des Systems aktiv einbezogen werden“, fordert der VZBV.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) warnt in diesem Zusammenhang: „Das Zählen von Schritten, verbrauchten Kalorien oder Sporteinheiten darf nicht dazu führen, dass persönliche Messdaten zu risikoadjustierten GKV-Beiträgen führen.“ Der GKV-SV verweist auf „eines der Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung“, die solidarische, risikounabhängige Versicherung. „Dieses Prinzip darf auch durch Digitalisierungsprozesse nicht infrage gestellt werden.“

20 Reformvorschläge, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitssystems endlich gelingt
10 Regel, die abzuschaffen sind
- Gematik auflösen
- Ausschluss der Krankenkassen vom WebID-Verfahren beenden
- Datenzugang nicht länger beschränken
- Daten zur Versorgungsforschung freigeben
- Daten-Schranke aufheben
- Analoge DMP digitalisieren
- Zustimmungspflicht für ePAs streichen
- Interoperabilitätsverzeichnis flexibilisieren
- Papierformerfordernis ersetzen
- Striktes Fernbehandlungsverbot lockern
10 Regel, die neu zu schaffen sind
- Nationales E-Health-Leitbild entwickeln
- Lebenslange Patienten-ID vergeben
- Krankenkassen sollen ePA anbieten
- IT-Kompetenz von Patienten, Ärzten und Pflegekräften stärken
- Ein Gesetz für ePflege in Kliniken
- Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) aufbauen
- Digitalisierungszuschlag von zwei Prozent einführen
- Faxverbot für Befunde
- Virtuelle Vertragsarztsitze erlauben
- Einheitliche Qualitätsbewertung von Health-Apps etablieren