Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird den Rettungsschirm für Kliniken per Verordnung bis 11. April verlängern. Einen entsprechenden Entwurf hat das Ministerium veröffentlicht. Der bestehende Rettungsschirm läuft Ende Februar aus. Das Finanzinstrument garantiert von Corona besonders belasteten Kliniken Bundeszuschüsse in Form von Freihaltepauschalen. Die aktuelle Version des Rettungsschirms hat der Bundestag am 18. November auf den Weg gebracht. Im Gegensatz zu vorherigen Versionen bekommen deutlich weniger Kliniken Ausgleichszahlungen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) drängt deshalb auf Änderungen, um Liquiditätsengpässe in Kliniken zu vermeiden. Jens Spahn hatte im März 2020 mit der Einführung des Rettungsschirms einen Expertenbeirat aus der Taufe gehoben, der dieses Finanzierungsinstrument laufend anpassen soll. Dies ist bereits dreimal geschehen.
Am 24. Februar trifft der Beirat erneut zusammen und das Verhandlungsergebnis wird in der Klinikszene mit Spannung erwartet. Für Aufsehen sorgte zuletzt die Analyse der InEK-Daten für den Zeitraum Januar bis September 2020 von den Wissenschaftlern Boris Augurzky und Reinhard Busse. Beide sind Mitglieder des Expertenbeirats. Dem Bericht zufolge haben die Kliniken in den ersten neun Monaten 2020 insgesamt einen Erlöszuwachs von zwei Prozent erwirtschaftet. Dieser Erlöszuwachs liege relativ nah am Ziel von null Prozent, erklärt Augurzky in einem Interview mit BibliomedManager.