Das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen legt die verbindliche Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) ab spätestens 2018 fest.
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Trotz der Neuorientierung des Entgeltsystems durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen bleiben die PEPP- Systematik und die empirisch kalkulierten Entgelte wesentlich für die Krankenhausabrechnung und die Budgetfindung auf…