Bereits das Fallpauschalengesetz vom 23. April 2002 hat in § 5 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz eine Regelung für die die Abrechnung von Fallpauschalen und Zusatzentgelten ergänzende Finanzierung der Krankenhäuser bei geringem Versorgungsbedarf vorgesehen. Wesentliche Rechtsänderungen zum…