Neue BehandlungsmethodenSteine statt BrotRechtAusgabe 8/2023 Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gilt die sogenannte Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt: Solange keine gegenteilige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt, dürfen sie erbracht werden. Leider konterkarierte das Bundessozialgericht (BSG) lange den Sinn und Zweck dieser… Weiterlesen